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1.- Angebote bei ebay
vorsicht,auch der anbieter gerät in verdacht.
akt. Urteil warnt vor angeboten,die mit startpreis 1.- abgeboten werden,aber eigentlich 1000.- wert sind. |
Aber zumindest ein vernünftiges Urteil (in höherer Instanz) im beschrieben Fall , das Urteil aus Pfurzheim damals war ein Skandal.
...wobei die Artikelüberschrift "Gnädige Richter im Ebay-Hehlereiprozess" einfach nur lächerlich ist - der Richter konnte einfach nur Recht und Hausverstand anwenden, das hat nichts mit Gnade zu tun! |
es gab aber ein urteil,wo ein anbieter waren nicht zu 1.- einstellen darf,wenn es das 1000fache wert ist.
auch im dorotheum gibts eigentlich keine "unvernünftigen" startpreise,sondern auch mindestpreise. das hat alles ebay selbst verbockt,mit den unmöglichen einstellgebühren. |
Zitat:
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Zitat:
daher sind 1.- angebote fast immer hehlerware ;) |
Nur die, bei denen der gesunde ... aufwachen muß.
Quellenangabe: Na, wissen Sie, ich habe das von der Firma. Rechnung oder Eigentumsübertrag fehlt nicht, wenn es so ist :idee: |
Re: 1.- Angebote bei ebay
Danke für die INfo!
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