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3of4 10.09.2007 23:03

Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis in der EU
 
Kurze Frage:
Ich habe gerade eine Anfrage von einem Deutschen (Schwabach) gekriegt, wo man nach einer Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung anfragen muss. Ich dachte (zumindest für die alten EU-Länder) es würde in der EU so etwas Antiquiertes nicht mehr verlangt?
Ansonsten hätte jemand vielleicht gerade ein Stellenangebot für einen AutoCADler?

zed 11.09.2007 08:19

du brauchst weder das eine noch das andere. einfach anmelden in D ;)

3of4 11.09.2007 10:09

umgekehrt, er will zu uns ;)
Wo müsste er sich anmelden (BH)?

Oli 11.09.2007 12:00

IMHO müsste er nur seinen Wohnsitz melden. Der Arbeitgeber ist für die Anmeldung bei Krankenkasse, etc. verantwortlich. Wobei es da auch eine Regelung gibt, ob er in Österreich versichert wird bzw. in seinem Deutschen System bleibt (hängt IMHO von der geplanten Dauer der Beschäftigung ab). Diese arbeitsrechtlichen Fragen weis aber das Personalbüro oder der zuständige Steuerberater.

Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung braucht es keine, wenn er EU- Staatsbürger ist.

Lg Oliver


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