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Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis in der EU
Kurze Frage:
Ich habe gerade eine Anfrage von einem Deutschen (Schwabach) gekriegt, wo man nach einer Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung anfragen muss. Ich dachte (zumindest für die alten EU-Länder) es würde in der EU so etwas Antiquiertes nicht mehr verlangt? Ansonsten hätte jemand vielleicht gerade ein Stellenangebot für einen AutoCADler? |
du brauchst weder das eine noch das andere. einfach anmelden in D ;)
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umgekehrt, er will zu uns ;)
Wo müsste er sich anmelden (BH)? |
IMHO müsste er nur seinen Wohnsitz melden. Der Arbeitgeber ist für die Anmeldung bei Krankenkasse, etc. verantwortlich. Wobei es da auch eine Regelung gibt, ob er in Österreich versichert wird bzw. in seinem Deutschen System bleibt (hängt IMHO von der geplanten Dauer der Beschäftigung ab). Diese arbeitsrechtlichen Fragen weis aber das Personalbüro oder der zuständige Steuerberater.
Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung braucht es keine, wenn er EU- Staatsbürger ist. Lg Oliver |
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