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Venkman 22.07.2007 16:07

seagate hd > headcrash, greift garantie?
 
mir ist meine wechselfestplatte im kopiern von 40cm höhe runtergefallen > headcrash, nix mehr zu machen :heul:

werd sie zum händler zurückbringen, ist kein monat alt, fällt das in die garantie bzw wie sind da eure erfahrungen? oder schieben die das sowieso auf seagate ab?

holzi 22.07.2007 16:14

Ich hab zwar nur selten mit defekten Festplatten zu tun, aber bislang wurde da nie irgendetwas kontrolliert oder gefragt wie und warum...

==C6== 22.07.2007 16:49

musst es ihm ja ned auf die nase binden dass du sie fallen lassen hast :lol: platte putt umtausch fertig

Venkman 22.07.2007 16:51

ja gut klar werd ichs nicht auf die nase binden, mal sehn ;)

The_Lord_of_Midnight 23.07.2007 01:15

Also der Händler muss die defekte Platte meines Wissens einschicken, damit er das Geld für die neue Disk refundiert bekommt.
Und wenn die das überprüfen, könnte der Betrug auffliegen.
Keine Ahnung ob die das wirklich bis zum Endkunden zurückverfolgen.
Nur wenn der Händler dann das Geld nicht zurück bekommt, könnte es schon sein daß er nicht so erfreut ist darüber.

Sesa_Mina 23.07.2007 01:38

Es kann durchaus festgestellt werden ob ein "Sturzschaden" vorliegt.

Einfach indem ein feiner Draht in die Platte eingebaut wird der bei entsprechend starker Schockbeanspruchung reißt.

Und wenn die Verbindung dann als Prüfkontakte ausgeführt sind kann man das einfach mit nem Durchgangsprüfer checken ohne die Platte aufmachen zu müssen.

Also Vorsicht bei sowas.

==C6== 23.07.2007 02:18

lol was heisst hier vorsicht? die platte ist ein monat alt und defekt normal tauscht die der händler sofort um, wenn das gehäuse keine beschädigung aufweist sieht der händler das garnicht , und wie soll sowas zurückverfolgt werden , wenn man seinen namen nicht angegeben hat bei der kasse? und selbst wenn was soll denn passieren? 20 jahre zuchthaus und danach enthauptung? :lol:
stellt euch doch jezt ned so an wegen ner platte um 80€

The_Lord_of_Midnight 23.07.2007 02:33

Ich weiß nicht wie das bei dem betreffenden Händler gemacht wird.
Aber normalerweise muss man bei einer Garantiereparatur den Namen angeben.
Natürlich kann man sich einen Namen ausdenken.

Aber es ist und bleibt Betrug, wenn man solche Sachen verschweigt.

Ich behaupte nicht, daß unbedingt was sein muss.
Natürlich gibts auch sowas wie Toleranz und Inkaufnehmen derartiger Dinge.

Nur wenn man sich ganz sicher sein will, sollte man bei der Abwicklung mit offenen Karten spielen.
Ein kleines Restrisiko kann man also nicht ausschließen.

==C6== 23.07.2007 02:50

wenn er sagt sie ist ihm runtergefallen schickt er ihn wieder nachhause., er sagte es sei ne wechselfestplatte, also nehme ich an in einem wechselrahmen? oder usb gehäuse? hast mal versucht platte einfach so anzuhängen ? vielleicht ist ja nur was am gehäuse defekt.

Atomschwammerl 23.07.2007 08:46

Die letzte platte die ich kaputt gemacht hab hab ich auch einfach zurückgetragen

die ham nedmal nachgschaut
in den kasten gegriffen und eine neue rausgeholt
(war beim BIRG)

und nach namen und der gleichen hat der garned erst gfragt


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