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Mehrstunden weiterschieben
Hallo,
weiß jemand zufälligsterweise - arbeitsrechtlich - wieviel Mehrstunden man von Monat zu Monat weiterschieben darf (Gesetz/KV)? bzw. ob der Arbeitgeber in diese Anzahl eingreifen darf? pong |
Bei uns gibt es dazu eine Betriebsvereinbarung die den Durchrechnungszeitraum festlegt (56 Wochen). Die wird nur einvernehmlich mit dem Betriebsrat geändert. Wie das mangels Betriebsvereinbarung geregelt ist, kann ich dir leider nicht sagen.
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Das sollte (od. könnte) in deinem Arbeitsvertrag stehen.
Mehrstunden (Überstunden) sind oft eine schwierige Sache in der Praxis.... Frage mal auf der Arbeiterkammer (AK) telefonisch nach. ps: Sind sie "angeordnet" worden oder bist du irgendwie von höherer Stelle "gebeten" worden Mehrdienste zu machen? Oder hast du diese freiwillig ohne Anordnung getätigt? Das kann nämlich einen Unterschied machen. Auf jeden Fall solltest du deine Mehrstunden monatlich von einem Vorgesetzten unterschreiben lassen. ;) . |
Zitat:
Es geht mir ja nicht darum mehr als notwendig/erlaubt zu machen, sondern nur, dass sich aus dem letzten Jahr doch einiges angehäuft hat (welches ich mir nie auszahlen ließ, da es sich für mich einfach nicht rentiert) und dank Sommerloch und daraus resultierenden Sparmaßnahmen die GF meint, man darf mit Stichtag Ende des Monats nur mehr xx Stunden weiterschieben, leider genau zu dem Zeitpunkt wo kein BR da ist. D arf sowas eigentlich ohne BV geschehen? pong |
bei uns dARF nicht einmal Urlaub ins nächste kalenderjahr geschoben werden.
ist auch plausibel,denn die rücklagen der firma wären zu gross. du könntest ja inzwischen eine gehaltserhöhung bekommen,dann wäre dein alter urlaub/überstunden auf einmal teurer. und einem betriebsrat vertraue ich grundsätzlich nicht,die sind die grössten mafiosis. |
a) Meines wissen können sie - gesetzlich verankert - dir nach 2 Jahren deinen Urlaub u. Zeitausgleich "verfallen" lassen.
Sprich: Überstunden/Urlaub von Juni 2005 und davor könnten gestrichen werden. Der Anspruch auf Überstunden/Urlaub nach Juli 2005 bis Heute bleibt natürlich. b) Anders sieht es aus, wenn es eine firmeninterene Regelung gibt. Dass sollte dann im Arbeitsvertrag oder auf einer Pinwand (Aushang) stehen. Zum Beispiel auf max. 1 Jahr oder ein Zeitfenster von zB. max. 60 Plusstunden/Zeitausgleich... c) Weiters gilt (meiner Meinung nach) wenn es kein b) gab und man noch innerhalb von a) ist kann man nicht über Nacht ein b) bei bestehendem Personal/Verträgen machen... -------------- Was ich dir empfehle: -) Rufe auf der Arbeitkammer an und informiere dich. Meine Aussagen sind nicht mehr als ein vager "Antwortversuch" aus der Distanz. -) Zusätzlich Betriebsrat oder erfahrenen Kollegen fragen. Du bist ja nicht der einzige mit dem Problem. -) Falls du rausfindest, dass du schlechte Karten hast: Versuche eine "Kulanzlösung". Mache diesen Vorschlag: Lass dir über 1, 2 oder 3 Monate den verfallenden Restwert als Prämie auszahlen. Oder zumindest einen guten Anteil davon. -------------- ps: Lass dir nix gefallen. Die Firma hat dich "konsumiert", also soll sie das auch bezahlen ;) pps: Ich bin in einer ähnlichen Situation wie du (gewesen). - Hätten sie nur einmal den Gedanken geäußert was davon zu streichen, hätte ich die Kündigung sofort auf den Tisch gelegt... :o . |
würde mich an deiner stelle auf jeden fall mit der ak in verbindung setzen und auch mit dem betriebsrat!
führst du arbeitszeitaufzeichnungen, die dein vorgesetzter unterschreibt? wenn ja, ist das ein punkt zu deinen gunsten. hatte in meiner alten firma ein ähnliches problem mit angefallenen mehrstunden, die die gf streichen wollte - ich hab nur ganz nebenbei erwähnt, dass ich mich diesbezügl. bei der ak erkundigen werde (da die stunden ja monatlich von meinen vorgesetzten angeordnet und auch abgezeichnet wurden) & in der sekunde hatte ich die stunden auf meinen stundenkonto als zeitausgleich zur verfügung... gibt es bei euch eine betriebsvereinbarung? bzw. hast du in deinem dienstvertrag diesbezügl. was stehen "überstundenpauschale", etc.... ansich darf die gf/das unternehmen nicht "einseitig" z.b. stunden streichen - das ist nicht zulässig! bezügl. urlaubsverjährung schreibt die AK: Zu einer Urlaubsverjährung kann es erst dann kommen, wenn sich Ansprüche in Höhe von drei vollen Urlaubsansprüchen angesammelt haben und ein vierter Urlaub entstehen würde. Mit jedem Urlaubsverbrauch wird zunächst immer der älteste noch offene Urlaub aufgebraucht. siehe dazu auch: http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-917.html |
sodala BV gibts keine, ich wollte eigentlich generell wissen ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, welche es dem Arbeitgeber ermöglicht die Mehrstunden einseitig "aufzulösen", da es sowas aber nicht zu geben scheint - die 2 Jahres Regel greift hier nicht, da a.) die Stunden nicht so alt sind und b.) diese vom Zeiterfassungssystem nicht unterschieden werden.
Nachdem ich es endlich geschafft hab, ein kurzes Gespräch mit der entsprechenden Stelle anzuzetteln (muss gerade jetzt Urlaubszeit sein :( ) mach ich mir keine Sorgen mehr ... also entweder ich hab derzeit viel mehr Zeit hier zu tippseln oder ich bin auf einen Schlag um knapp ein halbes Monatsgehalt reicher. Danke euch pong |
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