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 Addon verkaufen - möglich? 
		
		
		Halloele 
	Ich bin derzeit am überlegen, mich von einem meiner Addons zu trennen. Es ist allerdings keine Box, sondern ein Flight1 Produkt. Kann man die überhaupt verkaufen? ich frage nur wegen der Online-Anbindung was die Lizens usw angeht. Auf der anderen Seite darf man ja den weiterverkauf nicht untersagen. Damit ist ja Valve schon mal deftig auf die Nase gefallen. P.S.: Wenns wen interessiert, es handelt sich um die ATR für den FSX. Günstig abzugeben :-)  | 
		
 Du hast einen Kaufvertrag vom Flight1 zugestimmt wo drin steht das du diese Ware nicht weiter verkaufen darfst. 
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 Vertrag ist ja schön und gut, aber rechtswiedrig darf der auch nicht sein. Und genau so einen Vertrag gab es seinerzeit mit Valve und HL2 auch schon mal. Die wollten den Weiterverkauf auch untersagen. Das stellte sich aber als rechtswiedrig heraus. Im Prinzip die gleiche Situaion hier.  | 
		
 Das Problem dürfte halt sein, dass du die Downloadversion hast. Genau genommen, hast du also den Lizenzschlüssel gekauft und der könnte nur an Dich gebunden sein. Ich kenne mich da nicht genau aus. Einfacher ist es eben mit den Boxen. Die kauf ich meist bei eBay günstiger von Spielern, die sich trennen wollen. So kommt man zumindest günstiger ran. Wie das rechtlich mit dem Verkauf aussieht... keine Ahnung. 
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 Zitat: 
	
 Verkauf ist nicht verboten und kann auch nicht verboten werden... Verkauf ist nur legal, wenn man die/das Software/Addon von der eigenen Platte löscht und sich keinerlei Kopien anfertigt und auch nicht mehr nutzt... Auch darf das nur einmal verkauft werden... Allerdings würde ich niemals eine Downloadversion von jemanden kaufen als zweite Hand sozusagen... Gruß Dirk  | 
		
 Auch wenn ich es nicht verstehen kann, aber Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden. 
	Flight1 bietet doch das 30 Tage Rückgaberecht - schau mal auf deren Seite.  | 
		
 Das Thema ist juristisch komplex und man kann sicherlich Rechtsanwälte finden, die diese Frage überzeugend bejahen oder verneinen. 
	Unser alter Kollege Marc Störing hatte vor ein paar Monaten in der c't eine tiefgehende Würdigung des Problems veröffentlicht. Tatsache ist, dass gebrauchte Software problemlos weiterverkauft werden darf, wenn sie vom Hersteller auf einem Medium (Diskette, CD-ROM, DVD) vertrieben wird. Dann werden die Programme als "Standardsoftware" betrachtet. Download-Versionen gehören nicht dazu und viele Hersteller betonen den Verbot im so genannten EULA. Einige hingegen erlauben den Weiterverkauf, wobei aber vorher nötig ist, die Software zu "deaktivieren" bzw. mit speziellen Tools zu deinstallieren.  | 
		
 Zitat: 
	
 Es ist ja nicht so, dass ich den ATR dringend loswerden wollen würde. Ich find ihn ja gut. Aber es gibt schon Addons, die mich mittlerweile eher interessieren.  | 
		
 Zitat: 
	
 Sergio, kannst Du dich an die Ausgabe erinnern? In unserer gutsortierten Bibliothek könnte ich das Heft eventuell noch auftreiben. Gruß an die Ostsee Wolfgang  | 
		
 Die Ausgabe habe ich nicht mehr im Kopf. Der Artikel ist vor zwei Monaten erschienen, glaube ich. Ich kann aber Marc fragen. 
	Ich hoffe, du bist nicht zu sehr enttäuscht, wenn ich dir die Ostsee nicht grüße. Ich kann sie z.Z. wettermäßig kaum ertragen. ;)  | 
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