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Probleme bei meinem Gebrauchtwagen
Ich habe mir vor zwei Wochen bei einem Händler einen gebrauchten Audi A6 2,5 TDI um 10600 € gekauft. Zulassung 12/98 mit 141.000 KM, jetzt habe ich im Internet gestöbert und gelesen das bei diesem Modell die Nockenwellen aufgrund einer schlechten Härtung stark einlaufen und ab einem gewissen Punkt der Motorschaden da ist.
Öleinfülldeckel geöffnet und die "Kaputten" Nockenwellen gesehen. Im Kaufvertrag ist dieser Punkt 3 angekreuzt. Was kann ich jetzt machen?? Bitte um Tips Danke im Vorhinein !!!!!! |
Welcher Punkt 3? :confused:
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Im Punkt 3 von 4 des Kaufvertrages ist der Zustand aufgelistet.
Genügend fahrbereit Klasse 3 A Mech.Zustand Mittlerem Kilometerstand entsprechende Reperaturen und Wartungsarbeiten erforderlich. |
Du hast 3 Möglichkeiten:
a) Scharfschießen: über Rechtsschutz Vertrag prüfen lasseb und dann motzen. b) 50-50 Variante anbieten: Hälfte der Reperatur bezahlst selbst. Oder nur Material bezahlst, Arbeit gratis. c) Kulanzlösung: Freundlich um eine gratis Garantiereperatur bitten. Da das Auto nicht wenig gekostet hat würde ich b) oder c) empfehlen, je nachdem welchen Eindruck du vom Händler hast... . |
Danke für deinen Beitrag
ich dachte auch an die 50:50 Variante. |
Klüger ist es mit c) zu beginnen. Falls sie nicht anbeißen wollen dann: b) ala "na' gut dann zahl ich das Material, aber die Arbeit ist gratis". Und wenn es Betrüger sind dann a). ;)
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Solltest umbedingt mit C) beginnen, frag aber beim ÖAMTC nach - mir kommt die Sache nicht sehr sauber vor.
Das Auto hat eine Garantie wenn du das Auto vom Händler kaufst - und es steht auch im Vertrag dass das Auto fahrbereit ist. Dieser Schaden sollte vom Händler repariert werden! |
Zitat:
Und: das nächste Mal vor dem Unterschreiben eines Kaufvertrages nachfragen, was mit so einem Passus gemeint ist. Eigentlich müsste man ja stutzig werden, wenn schon im Kaufvertrag steht, dass Reparaturen erforderlich wären.... :rolleyes: |
Der Kaufvertrag ist so ein offizieler durch die Handelskammer genehmigter Kaufvertrag.
Ich habe zwar schon gefragt warum Punkt 3 und nicht Punkt 2 darauf hat man mir erklärt blablablabla... solange bis ich mir dachte das er recht hat, ist ja auch kein Neuwagen, es ist ja auch kein problem wenn eine Kleinigkeit kaputt geht, ist ja auch normal aber das die Nockenwellen schon beim Verkauf kaputt waren ist eine Sch....aktion. Werde mal schauen ob ich irgendwo einen Rechtskundigen auftreibe und mich Informoeren bevor ich den Händler kontaktiere. Danke erstmals !!!!!!! |
also ich versteh gar nix.
also du hast ein auto gekauft. und dann im internet gelesen daß da eventuell ein problem sein könnte. ich betone KÖNNTE. und jetzt willst du deswegen einen rechtsstreit anfangen ? nur weil irgendwer im internet irgendwas geschrieben hat ? entschuldigung, aber das hört sich ziemlich verrückt an. ist das auto jetzt wirklich kaputt oder nicht ? und woran erkennst du daß die nockenwellen "kaputt" sind ? bist du ein fachmann ? und warum hast du nicht VOR dem kauf gesucht ? hast du eigentlich schon mit dem händler geredet, was er dazu sagt ? ich meine ein fast 10 jahre altes auto mit so vielen km um über 10.000 euro zu kaufen sagt zwar sowieso schon alles. aber gut, jetzt ist es passiert, sskm. ps: ich werde das komische gefühl nicht los, daß das wieder ein "dateneinschlags-pickel-thread" wird :eek: |
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