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jorge 12.04.2007 13:12

Urheberrecht
 
Hallo,

ist der Quellcode einer Website automatisch urheberrechtlich geschützt?

Gehört er dem "Bezahler" der Website oder dem Programmierer oder muss das extra vertraglich geregelt werden?

danke
jorge

void 12.04.2007 13:29

also, wer das verwendet (auch in abgewandelter form), wird verfolgt; das ist nämlich mein code:
Code:

<html>
  <head>
    <title>Titel</title>
  </head>
  <body>
    <h1>Uuml;berschrift</h1>
   

Das ist ein Paragraph.</p>
  </body>
</html>

:lol: :lol:

jorge 12.04.2007 13:38

ja schon klar....

es geht hier um einen programmierer der meint sein asp-cms-system sei automatisch urheberrechtlich geschützt
und dürfe bei einem provider-/serverwechsel nicht mitgenommen werden.

gunnarh 12.04.2007 13:46

Die Frage ist vielfach, ob tatsächlich ein "Werk" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes geschaffen wurde. So pauschal lässt sich das nicht sagen. Wenn ein aufwändiges und einzigartiges Layout inkl. Grafiken entworfen wurde kann die nötige Werkhöhe möglicherweise erreicht sein. Auch kann der Inhalt der Website selbst (also z.b. die publizierten Artikel) vom Urheberrecht geschützt sein.

Die reine "Konvertierungstätigkeit" von Artikeln in HTML bzw. das "Zusammenbasteln" von Text, Grafiken und anderen Gestaltungselementen ohne dass dabei jedoch die nötige Werkhöhe für ein urheberrechtlich geschütztes Werk entsteht ist jedoch eher selten geschützt.

Wenn Programmiertätigkeit als Arbeitnehmer erfolgt ist geht das alleinige Nutzungsrecht üblicherweise auf den Arbeitgeber über. Bei Auftragsarbeiten wäre es sinnvoll diesen Punkt eben zu vereinbaren, damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt.

gunnarh 12.04.2007 13:49

Zitat:

es geht hier um einen programmierer der meint sein asp-cms-system sei automatisch urheberrechtlich geschützt
dann gehts ja nicht um Quellcode der HTML-Site, sondern um ASP-Code, also um Software/Scripts. Was wurde denn "verkauft"? Das CMS System selbst, oder nur (beschränkte) Nutzungsrechte am CMS. Welche Form von Auftragsverhältnis/Arbeitsverhältnis lag vor?

Satan_666 12.04.2007 14:11

Zitat:

Original geschrieben von jorge
ja schon klar....

es geht hier um einen programmierer der meint sein asp-cms-system sei automatisch urheberrechtlich geschützt
und dürfe bei einem provider-/serverwechsel nicht mitgenommen werden.

Wenn der Programmierer so argumentiert, wäre das für mich der erste Grund, mich um einen anderen Programmierer umzusehen.

Generell: sowas sollte naturgemäß VOR der Auftragsvergabe schriftlich geklärt werden. Hinterher wird es meist kostenintensiver, die wirkliche Sachlage klären zu lassen (bei Gericht). Ich denke aber, dass die Rechte so verteilt sein werden, dass der Auftraggeber eine Portierung des ASP-Codes auf einen anderen Server und/oder Provider vornehmen darf, eine Änderung des Codes jedoch nur durch den beauftragten Programmierer vorgenommen werden darf. Und das Recht der Verwertung etwaiger grafischer Elemente wird wohl auch beim Auftraggeber liegen. Wäre ja auch blöd, wenn man mir ein Firmenlogo gestaltet und mich damit für ewig an den Gestalter des Logos bindet.

void 12.04.2007 14:59

natürlich ist es so, dass man vorher regeln muss, wer welche rechte bekommt!!
Zitat:

Original geschrieben von gunnarh
[...]Wenn ein aufwändiges und einzigartiges Layout inkl. Grafiken entworfen wurde kann die nötige Werkhöhe möglicherweise erreicht sein.[...]
wer definiert, wann es erreicht wurde?!?

reemrev 12.04.2007 18:35

Zitat:

ist der Quellcode einer Website automatisch urheberrechtlich geschützt?
Ja, wenn es sich um ein eigenständiges Werk handelt.
Zitat:

wer definiert, wann es erreicht wurde?
Dazu müsste man die Seite sehen, das lässt sich so nicht sagen. Vorweg: man muss nicht unbedingt ein Genie sein, um die notwendige Werktiefe zu erreichen.

Zitat:

Gehört er dem "Bezahler" der Website oder dem Programmierer oder muss das extra vertraglich geregelt werden?
"Gehören" ist ein recht schwammiger Begriff. Wenn kein Vertrag vorliegt, dann dem Hersteller (das muss aber nicht unbedingt der Programmierer sein; wenn er in einem Angestelletenverhätnis tätig ist, dann wohl dem Arbeitgeber). Aber so richtig ausjudiziert wurde das noch nie, weil solche Fälle relativ neu sind und die Mühlen der Justiz langsam mahlen.

Hier was zum Einlesen: das Urheberrecht Spätestens dann wird einem klar, warums Rechtsanwälte gibt.

LouCypher 12.04.2007 19:11

imho ist das verkaufte programm eigentum den programierers, wird jedoch der programmierer engagiert um für dich zu programmieren gehört das programmierte dir. Sonst wurden ja alle softwareprodukte nicht den firmen sonder deren programmieren gehören.

franznovak 15.04.2007 11:04

[OT]
Rede den Typen mal etwas schärfer an :D

Wenn er es dann immer noch nicht einsieht dann ist er eventuell im Recht. So macht man das in der Baubranche ;) [aber das Recht hilft ihm dann doch oft nicht wirklich weiter :p {das macht dann die Lobby ;)}]
[/OT]


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