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Chefkoch_ico 04.04.2007 20:34

Auftrag auf Honorarnotenbasis. Auftraggeber tritt plötzlich zurück! Was nun?
 
Hallo!

Ich, als Privatmann, habe von einer Firma einen Softwareentwicklungsauftrag auf Honorarnotenbasis bekommen.

Nach Angebot zum Fixpreis -> Auftragserteilung, dann einigen Meetings und Erstellung einiger Entwürfe, springt der Auftraggeber plötzlich ab:
Zitat:

verschiedenste gründe haben uns veranlasst vom projekt zurückzutreten.
Ich bin mir keines Fehlers bewusst, hab jetzt erstmal nach genauer Definition von "verschiedenste gründe" angefragt.

Kann ich meinen bisherigen Aufwand verrechnen?

lg

pong 04.04.2007 21:17

Zitat:

Kann ich meinen bisherigen Aufwand verrechnen?
Was hast denn schriftlich in der Hand?

pong

Chefkoch_ico 04.04.2007 21:35

Hauptsächlich Mails bezüglich Detailabklärungen einiger Features. Natürlich wäre alles machbar gewesen. Dh. das kann kein Grund sein.

Den Entwurf fertig zu stellen, ist sich nun nicht mehr ausgegangen.

Ich glaube ja, es ist deswegen, weil diese Firma nachträglich noch einige Wünsche geäussert hat und geglaubt hat, sie bekommen das alles umsonst.

So nach dem Motto, wir sind die ***, wir können uns alles erlauben und wollen alles umsonst.


lg

pong 05.04.2007 15:11

Also nichts schriftliches?

pong

Chefkoch_ico 05.04.2007 15:32

Naja, ne.

Ausser das schriftliche Angebot, aufgrund dessen sie den Auftrag erteilt haben.

Dass der Auftrag existiert hat, geht aber aus den Mails wirklich eindeutig hervor.

lg

samc 05.04.2007 15:49

dann würde ich die honornote an das unternehmen schicken & den bisherigen arbeitsaufwand in rechnung stellen...

ein vertrag kommt auch durch schlüssiges verhalten (Mails bezüglich Detailabklärungen einiger Features...) zustande

http://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCssiges_Verhalten

Chefkoch_ico 05.04.2007 16:12

Hallo!

Also wie gesagt, der Vetragsabschluss ist auf jeden Fall glasklar.

Hab mittlerweile auch eine Mail bekommen vom Chef meines Ansprechpartners mit einer detaillierteren Erklärung.

Und das beste ist:
Sämtliche angeführten Gründe sind deren bzw. die Schuld meiner Ansprechperson in der Firma. Ich vermute der Chef meines Ansprechpartners weiß das gar nicht.

zB Zeitverzögerungen:
die sind dadurch entstanden, dass mein Ansprechpartner auf Mails im Schnitt erst nach 7 Tagen geantwortet hat. Ich dagegen hab im Schnitt innerhalb von 3 Stunden geantwortet.

Ähnlich verhält es sich bei anderen Gründen.

Nun, welche Aufwände kann ich verrechnen? Auch den nicht fertigen und an sie verschickten Entwurf?

lg

Sloter 07.04.2007 08:02

Ohne Auftragsbestätigung (Fax, Vertrag) kannst die Sache gleich vergessen.
Entwurf ohne Unterschrift gibt es nicht!

Sloter

samc 07.04.2007 08:44

das stimmt nicht...
man braucht keine unterschrift für einen vertrag!

Hubman 07.04.2007 10:25

du hast ein angebot geschickt, dies wurde durch schlüssiges handeln angenommen

also stell alles, bis zum zurücktreten vom projekt in rechnung (ein bischen gefühl für die summe wäre ned schlecht, bei "zu hoch" kann sichs länger hinziehen)


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