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Schwammkopf 19.03.2007 08:01

Gewerbeschein zurück legen
 
Hi

Wenn man den Gewerbeschein zurück legt, muss man dann die Beiträge der SVA auch noch bezahlen oder wird mann dann von denen befreit?

ich hoffe ihr wisst was ich meine

danke

pc.net 19.03.2007 08:52

Auszug aus §4 GSVG

Zitat:

§ 4. (1) Von der Pflichtversicherung in der Kranken- und
Pensionsversicherung sind ausgenommen:
1. Personen, die das Ruhen ihres Gewerbebetriebes bzw. ihrer
Befugnis zur Ausübung der die Pflichtversicherung in der
Pensionsversicherung begründenden Erwerbstätigkeit angezeigt
haben, für die Dauer des Ruhens; die Ausnahme von der
Pflichtversicherung in der Krankenversicherung oder
Pensionsversicherung wirkt auch in die vor der Anzeige liegende
Zeit des Ruhens, längstens jedoch bis zu achtzehn Monaten vor
der Anzeige, zurück, wenn der Versicherte in dieser Zeit keine
Leistungen aus dem jeweiligen Zweig der Pflichtversicherung in
Anspruch genommen hat;

...
alles weitere bei der SVgW ...


FearoftheDark 19.03.2007 09:49

Re: Gewerbeschein zurück legen
 
Zitat:

Original geschrieben von Schwammkopf
Hi

Wenn man den Gewerbeschein zurück legt, muss man dann die Beiträge der SVA auch noch bezahlen oder wird mann dann von denen befreit?

ich hoffe ihr wisst was ich meine

danke


ich hab meinen damals rückwirkend stillgelegt (hab in dem zeitraum nichts verdient), hab dann aber für 1 jahr zahlen müssen (das ganze hat recht gedauert bis ichs gemacht hab).. da hab ich dann endgültig aufgelöst.. gezahlt: 92€


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