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rumpelstieltschen 30.11.2006 13:47

Matura nachholen in Innsbruck als Deuscher
 
Hallo

ich bin deutscher Staatsangehöriger und möchte die Matura oder Studienberechtigungsprüfung in Innsbruck nachholen. Auf der Seite der Leopold-Franzenz Universität Innsbruck (bei der man dies machen könnte) steht jedoch das es nur Österreichern zusteht oder Gleichgestellten. Deutschland gehört jedoch nicht dazu. Ich habe in Deutschland eine Ausbildung als Zimmerer gemacht und möchte jetzt weitermachen. Der Standort Innsbruck ist jedoch verpflichtend, weil meine Freundin dort studiert.

Kennt sich damit jemand aus, ich bräuchte nämlich dringend Hilfe, weil die Behörden da auf stur stellen.

Vielen Dank schonmal....

rev.antun 30.11.2006 13:58

schau dir mal das an.

jayjay 30.11.2006 20:12

kenn mich leider zu wenig mit abendmatura usw. aus - nur wieso solltest du als deutscher das nicht machen dürfen? wir leben in der eu und wenn das wirklich so geregelt wäre dann wärs mit sicherheit eu-rechtswidrig...

ich würd an deiner stelle mal zur arbeiterkammer gehn, die können dir da sicher auskunft geben.

Guru 01.12.2006 01:35

Re: Matura nachholen in Innsbruck als Deuscher
 
Zitat:

Original geschrieben von rumpelstieltschen
Hallo

ich bin deutscher Staatsangehöriger und möchte die Matura oder Studienberechtigungsprüfung in Innsbruck nachholen. Auf der Seite der Leopold-Franzenz Universität Innsbruck (bei der man dies machen könnte) steht jedoch das es nur Österreichern zusteht oder Gleichgestellten. Deutschland gehört jedoch nicht dazu. Ich habe in Deutschland eine Ausbildung als Zimmerer gemacht und möchte jetzt weitermachen. Der Standort Innsbruck ist jedoch verpflichtend, weil meine Freundin dort studiert.

Kennt sich damit jemand aus, ich bräuchte nämlich dringend Hilfe, weil die Behörden da auf stur stellen.

Vielen Dank schonmal....

Warum sollte DE nicht dazugehören?
Zitat:
Zitat:

Zum EWR (=Europäischer Wirtschaftsraum) gehören die 25 Mitgliedstaaten der EU (= Europäische Union) - Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern - und die drei EFTA-Staaten (=Europäische Freihandelsassoziation) - Liechtenstein, Island und Norwegen.
Für die Ablegung der Berufsreifeprüfung in Innsbruck: siehe
WIFI Innsbruck

Studienberechtigungsprüfung siehe

Tirol

LG

Guru

rumpelstieltschen 02.12.2006 00:36

vielen dank für eure antworten. ich hab da mal beim BFI gestöbert und denen ne anfrage geschickt, mal sehen was dabei rauskommt. Ja zur EU.... die ist leider nicht immer ganz so toll wie jeder tut. es geht in salzurg als EU-Bürger, aber in meinem fall muss es ja innsbruck sein(sonst könnte man es ja gleich in deutschland machen) und da geht es an der uni zumindest nur für österreicher und österreichern gleichgestellte also luxenburger, oder diplomaten usw. halt alles sachen die man als normaler deutscher nicht werden kann.
weiß jemand wie das bei dem BFI mit der Studienerechtigungsprüfung abläuft? Was das denn ungefähr so kostet und ob man das schafft(als normal intelligenter mensch) nebenzu zu arbeiten? ist das immer abends? Hab dazu nämlich auf der Seite nichts gefunden?
Vielen Dank für eure Hilfe!

Guru 02.12.2006 02:16

Deutsche sind in diesem Fall Österreichern gleichgestellt - siehe EWR. Also nicht nur lesen versuchen, sondern bitte auch verstehen versuchen.

Guru

rumpelstieltschen 02.12.2006 13:04

Danke ich versuche zu verstehen, weil mir liegt schließlich was an der sache, jedoch hat mir herr praxmarer von der LFU Innsbruck(der dafür zuständig ist) gesagt das in diesem Fall Deutschland nicht dazugehört weil es hier nicht um den EWR geht sondern um ausdrücklich erwähnte Gleichgestellte(Lichtensteiner, Luxenburger).

Guru 03.12.2006 08:45

Siehe Ministerium

Zitat:


Die Studienberechtigungsprüfung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung sind die Vollendung des 22. Lebensjahres, der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder die Zugehörigkeit zu einem studienrechtlich den InländerInnen gleichgestellten Personenkreis und der Nachweis einer erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung. BewerberInnen mit insgesamt mindestens vierjähriger abgeschlossener Berufsausbildung und Weiterbildung können schon ab Vollendung des 20. Lebensjahres zugelassen werden.

Das beabsichtigte Studium muß für die Zulassung genau angegeben werden. Ein späterer Wechsel der Studienrichtung wird im Regelfall die vorherige Erweiterung der Studienberechtigung durch Ablegung ergänzender Prüfungen erfordern. Im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung können bestimmte schulische, universitäre und außeruniversitäre Prüfungen, soweit sie nach Inhalt und Umfang entsprechen, anerkannt werden. Nähere Auskünfte erteilen die Universitätsdirektionen und das Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Kultur.
LG

Guru

Chrisi99 03.12.2006 13:12

Einziges Problem könnte natürlich sein, dass ein Deutscher dem Tirolerisch nicht mächtig ist, denn da hatte ich auch schon meine liebe Not :ms:

Hussl 05.12.2006 13:11

Zitat:

Original geschrieben von rumpelstieltschen
weiß jemand wie das bei dem BFI mit der Studienerechtigungsprüfung abläuft? Was das denn ungefähr so kostet und ob man das schafft(als normal intelligenter mensch) nebenzu zu arbeiten? ist das immer abends?
Ich kann dir nur sagen wie es bei mir lief. Hab ebenfalls die SBP gemacht, jedoch direkt auf der Uni (WU) und ohne Kurse auf VHS o.ä. Ich hab dafür ein Jahr gebraucht, kann man aber durchaus auch in einem halben Jahr schaffen. Von der Uni wurde ein Lehrgang Mathemathik zur Vorbereitung auf die Prüfung angeboten. Den hab ich gemacht, alle anderen Prüfungen hab ich im Selbststudium oder auf gut Glück (Deutsch, Englisch) gemacht und ist alles gut gegangen ;)


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