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Gleitzeit am Monatsende "glattgestellt"?
ist es rechtlich haltbar dass gleitzeitkonten am monatsende auf eine x-beliebige stundenzahl glattgestellt werden?
zB. ich habe 47 stunden (nicht alle aus diesem monat) und am 1. wird auf 30 Stunden gestellt und dann wieder weitergerechnet! kommt mir eigenartig vor... |
Sicher.. wird dir dein Zeitsaldo entgeltlich ausgeglichen bzw. bekommst du sonstige Zulagen like Überstundenpauschale?
pong |
Naja eine Überstundenpauschale kann das aber ned sein, dann wärst auf 0 gestellt worden.
Gibt verschiedene Modelle, wennst eine 30iger hast, bekommst 30 Stunden ausbezahlt, wennst mehr machst Pech gehabt, wennst weniger machst, Glück gehabt. Wobei bei uns haben manche eine Pauschale, die müssen 30 (bei einer 30iger) machen, wenn Sie mehr haben, kann derjenige sich Zeitausgleich nehem. Ist eine ganz witzige Konstelation, betrifft mich Gott sei Dank ned. Müsste aber in Deinem Arbeitsvertrag stehen, ob due eine Pauschale hast Ist das neu, oder war das immer schon so? |
Re: Gleitzeit am Monatsende "glattgestellt"?
Zitat:
also bei uns wird IMHO alle 56 Wochen zurückgestellt. da du ja nicht alle überzeit stunden aus diesem monat hast, wird es bei auch nicht viel anders sein. ist da nichts angekündigt worden? nimm dir die 17h einfach auf ZA :D |
habe selber seit ca. 1/2 jahr eine überstundenpauschale und mir habens ebenso auf max. 30 überstunden/monat gekürzt (20 lt. pauschale, von den verbleibenden wird auf <= 10 gekürzt).
Als ich das erstmalig mitbekommen habe, bin ich auf die barrikaden gestiegen, denn in meiner überstundenvereinbarung steht das nicht drin - ich bekomme zwar jetzt weiterhin dieses delta monatl. abgezogen, jedoch eben diese differenz + weiterer anstehender überstunden am ende des jahres angeblich voll abgegolten (ich schreibe meine AZ neben unserem zeiterfassungssystem auch manuell mit und kann somit kontrollieren). typisch HR abteilung - wobei ich sagen muss, dass ich zumindest gewisse druckmittel in der hand habe, würde das zunächst mal mit deinem vorgesetzten besprechen und je nach feedback (verständnis vs. keine chance) entweder so od. unter umständen via betriebsrat (falls vorhanden) weiterhandeln, deine möglichen reaktionen kommen eben wie bemerkt sehr auf die im arbeitsvertrag beschriebenen umstände an. |
also ich habe keine überstundenpauschale und es wird einfach jedes monat alles was über einen wert x hinausgeht gestrichen. hätte ich zb 45,5 stunden und es besteht eine 30er regelung dann hab ich am 1ten des monats nur mehr 30 stunden, die anderen 15,5 stunden verfallen.
einzige möglichkeit ist unter den gewünschten stunden zu bleiben, alles andere verfällt |
noch was: blöde frage ich weiß, aber wie kann ich ~ feststellen was ich für eine angebotene stelle an gehalt verlangen soll? Ich hab leider keine ahnung wo ich mich orientieren soll da es auch diese position in der firma noch nicht gibt.
kann nur soviel sagen: uni abschluss, eigener verantwortungsbereich und ca. 50% internationale reisetätigkeit! ist ein weltweit tätiger großkonzern. |
Zitat:
pong |
ich denke schon, dass es eine möglichkeit für die firma gibt sich stundenmässig aus der schlinge zu ziehen - hatte ich in meinem früheren vertrag (bin innerhalb einer firma von standort 1/handel zu standort2/Industrie gewechselt).
ist imo die jahresarbeitszeitregelung, lt. welcher die einhaltung der arbeitszeit in den verantwortungsbereich des arbeitnehmers fällt. sprich: du hast 1900 jahresarbeitsstunden, erfülle sie unter dieser/jener bedingung (kernzeit, gesetzl. pausen usw.). überstunden werden nicht abgegolten. solange keine aussernatürlichen anforderungen an dich gestellt werden kann man dann dich für die nichteinhaltung bzw. fehlende inkenntnissetzung des vorgesetzten belangen - soll heissen zu stornieren (aussernatürl. anforderungen: arbeitssituation erlaubt es dir nicht mit deinen stunden zu haushalten, projekte, der AG fordert überstunden bzw. bietet nicht die möglichkeit des zeitausgleiches etc.). kann mir vorstellen, dass es sowas auch auf monatsbasis gibt, dass muss aber definitiv im arbeitsvertrag definiert sein, ansonsten bist du im recht. und ersteres kann eben auch noch angefochten werden, nur der stand vor dem AG wird sich in dem fall wohl auch dezent verschlechtern. am besten wäre wie schon oft bemerkt eine unverbindliche anfrage bei der ak. |
Zitat:
zusätzlich wird alle 56 wochen auf 40h gekürzt. glaub' nicht, dass man so eine regelung noch überprüfen lassen braucht. das haben bestimmt schon andere gemacht ;) |
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