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Oli 17.11.2006 11:37

Telekom Masten sowie Telefonkabel am neuen Grundstück
 
Ich bin gerade dabei, ein Grundstück zu kaufen. Das Grundstück war vorher als landwirtschaftliche Nutzfläche gewidmet, die Umwidmung zum Bauland wurde vor einigen Tagen durchgeführt und von der Gemeinde bestätigt.

Das Grundstück ist rechteckig. Links vorne sowie rechts hinten an den Eckpunkten steht jeweils ein Mast der Telekom, ein Freilandtelefonkabel läuft diagonal über das Grundstück (und geht dann weiter zum nächsten und letzten Haus in dieser Strasse - Sackgasse).

Abgesehen davon, dass das diagonal über dem Grundstück verlaufende Kabel sehr stark durchhängt (in der Mitte ca. 2,2 m über dem Boden), kann ich die ganze Anordnung nicht brauchen, da am Grundstück ein Haus gebaut werden soll.

Es gäbe die Möglichkeit, durch die Verlegung der Masten den Kabelverlauf parallel zur Straße zu ändern.

Meine Frage dazu: kann ich von der Telekom die Entfernung und Neusetzung der Masten verlangen (mein Haus braucht zukünftig keinen Telefonanschluss), und wenn ja, muss ich diese Umbaukosten bezahlen?

Vielleicht hat hier jemand diesbezüglich Erfahrungen - ich möchte, bevor ich die Telekom kontaktiere, nicht "nackert" argumentieren.

Vielen Dank!

Ciao Oliver

rev.antun 17.11.2006 12:13

stehen die masten auf dem grund stück? also das wichtigste ist mal das du im grundbuch nachsiehst ob hier die TA irgendwelche rechte (wg. benützung des grundstücks etc.) eintragen hat lassen, und dann würd ich mir über die anderen dinge den kopf zerbrechen.

pong 17.11.2006 13:24

Zwicks durch und schau ob es jemanden interessiert *duck* :D

Zitat:

im grundbuch nachsiehst
Das sollte man vorm Grundstückskauf sowieso machen um zu sehen, ob das Gut in irgendeiner Form belastet ist

pong

rev.antun 17.11.2006 14:33

in diesem fall glaub ich sogar das es ev nicht kapitalmässig belastet ist, jedoch mit irgendeinem recht das grundstück jederzeit betreten zu befahren - zu können oder so was in der art für die TA - damit sie jederzeit ihre "wartungsarbeiten" erledigen können.

so in der art wie das :D

Zitat:

DIENSTBARKEIT der Duldung einer elektrischen Leitung gem
Par 1 Vereinbarung 1937-10-23 hins Gst 342 für Stadt Wien
städtische Elektrizitätswerke im Eigentum der EZ 440 GB
Floridsdorf BG Floridsdorf

Guru 18.11.2006 17:04

Die TA müsste dafür ein sogenanntes "dingliches Recht" im Grundbuch eingetragen haben, was eher unwahrscheinlich ist.

Es wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit um ein Leitungswegerecht nach dem alten Telegraphenwegegesetz oder dem neueren Telekomgesetz handeln - dann müsste aber der Vorbesitzer darüber Schriftverkehr haben und Du damit eine Ansprechstelle beim Leitungseigentümer.

Wenn es kein dingliches Recht ist, muss der Leitungseigentümer auf Aufforderung innerhalb "angemessener Zeit" die Leitung umlegen, wenn Du das Grundstück bzw. die Fläche unterhalb der Freileitung nützt und die Freileitung Dich an der ordnungsgemäßen Nutzung Deines Grundstücks hindert. Bei einem Kabel in der Erde, wenn Du zB ein Gebäude errichtest, muss das Kabel umgelegt werden, vorwiegend einmal in öffentliche Grundflächen, nur wenn diese nicht zur Verfügung stünden, dürfen auch private Grundflächen genützt werden.

Die Kosten der Umlegung hat der Leitungseigentümer zu tragen. Guru empfiehlt trotzdem, in aller Ruhe mit dem Eigentümer zu reden, wer weiß, ob Du nicht auch selber was brauchst, zB einen TA-Anschluss, eine entbündelte Leitung o.dgl. Wenn man da vernünftig agiert und kein Porzellan zerschlägt, können manche Dinge viel schneller und unbürokratischer gelöst werden, als man sich üblicherweise vorstellen kann ;)

LG

Guru

Hussl 19.11.2006 12:41

Wäre jedenfalls nicht schlecht, wenn du uns am Laufenden hältst. Mich würde nämlich sehr interessieren, was da herausgekommen ist...

Oli 19.11.2006 17:33

Vielen Dank mal an alle jene (vor allen an GURU), die mich hier mit guten Infos versorgt haben - ist auf alle hilfreich für alle weiteren Gespräche mit der Telekom.

Natürlich gibts dann laufende Updates ...

Ciao Oliver

Oli 25.01.2007 16:39

So für alle die es interessiert, ich habe ein Update dieser Geschichte:

Das schwierigste war, die entsprechende Abteilung der Telekom ausfindung zu machen, die dafür zuständig ist. Beim lokalen Bautrupp wurde ich zur Telekom-Hotline verwiesen, da nur dort die Anfragen gebündelt eingehen dürfen.

Die Hotline, wie üblich von Haus aus überlastet, bietet mal im automatisch geführten Menüsystem keinen annähernd passenden Punkt für dieses Problem. Ich habe halt irgendwas gewählt, man wird dann 100x verbunden und rausgeschmissen. Irgendwann hat es dann geklappt und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Fax (EMail geht nicht) mit meinem Anliegen incl. Grundstücksnr. etc. senden soll.

Nach nicht ganz 2 Wochen hat sich ein freundlicher Mitarbeiter telefonisch gemeldet und wir haben einen Vor-Ort Termin ausgemacht.

Heute war dieser Termin, und ganz unbürokratisch wurde eine neue Lösung gefunden, d. h. beide Masten kommen von meinem Grundstück weg, die Kabelführung wird nun tw. unterirdisch gemacht, jedenfalls stört kein Kabel und Mast mehr.

Und da vorher beide Masten auf meinen Grundstück standen (es gab kein Servitudsrecht, o.ä.) entstehen für mich auch keine Kosten.

Ciao Oliver

str1ker 25.01.2007 18:04

Das hört sich gut an :-)

FendiMan 25.01.2007 18:29

Hast du dann trotzdem noch das Kabel am Grundstück oder geht das dann aussen herum?


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