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Frage zu Fernabsatzgesetz -> Rücktrittsrecht und AGB
Hallo allerseits,
ich hätte eine Frage betreffend dem Rücktrittsrecht lt. Fernabsatzgesetz. Ich muss den Kunden ja auf sein Rücktrittsrecht bei der Online-Bestellung hinweisen - mache ich das nicht, verlängert sich dieses auf bis zu drei Monate. Reicht es, wenn man den Kunden in dem Mail, welches ihm als Bestellbestätigung zugesendet wird, auf die AGBs (mit Link) hinweist? Oder muss man in diesem Mail dezidiert den ganzen Text auflisten? Danke für Eure Hilfe, Andi |
dann würde ich aber anklicken lassen:
agb gelesen und akzeptiert. |
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