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mängel bei gebrauchtwagen. wie kann ich vorgehen?
Hallo. Folgendes. Ich hab mir am 31.7 einen Audi A4 90PSTDI BJ96 mit 202.000km um 5800Euronen bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Heute war ich beim Winter Check und mein Mechaniker (guter Bekannter) hat öfters gesagt "Das gefällt mir aber gar nicht", als sonst irgendwas. Bei der kompletten Vorderachse sind die Gelenke im Eimer. Beide Räder schlagen aus, daß es eine Freude ist. Der Motor/Achsträger ist angerostet. Es ist zwar noch kein Loch drin, aber er hat gemeint das sei nur eine Frage der Zeit. Ich habe damals leider (aus Gutgläubigkeit) keinen Ankaufstest machen lassen. Ich wohne in WN der Händler in Graz, das war mir dann doch ein wenig zu umständlich. Naja hinterher ist man immer gescheiter. Habe vom Händler 1 Jahr Garantie auf Motor und Getriebe bekommen. Nur die beiden Dinge sind soweit eh in Ordnung. Dann kommt noch hinzu, daß die Karre (wieder mal und entegegen meiner Wünsche) tiefer gelegt ist. Deshalb bin ich beim Arbö "aufgesessen" und das war auch nicht toll weil der hat nur gemeint, falls was hin wird und es ist nicht eingetragen, muß ich es zahlen. Ganz toll. Jetzt hab ich im Vertrag nachhaltig folgende Klausel gefunden: Der Verkäufer hat für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe vorkommt, wird vermutet, dass er bei Übergabe vorhanden war. Für später hervorkgekommene Mängel trifft den Käufer die Beweislast. In wie weit kann ich das jetzt mit der Achse dem Träger und der Tieferlegungsgeschichte verbinden? Bin ich im Recht, was kann ich tun? Immerhin gehts hier um viel Geld und die Reperatur ist auch nicht billig. Ich hab den Vertrag nachhaltig eingescannt. http://img208.imageshack.us/img208/3...rt01jh0.th.jpg http://img208.imageshack.us/img208/3...rt02qy3.th.jpg |
Keinen Ankaufstest? Das ist ja wie russisches Roulett..
aber da die Frist noch nicht abgelaufen ist und es so wie du sagst im Vertrag steht ist der Mangel beim Übergeber (Verkäufer) zu melden (Mangelrüge). Gemäß 3/A könnte das natürlich unter die Reparaturen fallen! Wie ein WNätter in Graz kaufen kann ist mir aber auch ein Rätsel! |
Re: mängel bei gebrauchtwagen. wie kann ich vorgehen?
Zitat:
Das ist IMHO die gesetzl. verankerte Gewährleistungsregelung, die hier aber nicht anzuwenden ist, da es kein versteckter Mangel war/ist. Grüße Manx |
Nachtrag
... Details zu offenkundigen Mängeln:
http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=11144 Grüße Manx |
Zitat:
hab jetzt gerade mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert die meinen auch ich wäre im Recht und ich solle mich auf jeden Fall mit dem in Verbindung setzen. Jetzt werd ich noch mit meinem Anwalt telefonieren. Dem die ganzen Unterlagen und alles zeigen mit ihm reden, eben alles offen legen wie es wirklich ist und wenn der mich auch noch recht gibt, dann werd ich mal ein freundliches Gespräch mit besagtem Händler führen und dann sehen wir weiter. laut versicherung hat sie gemeint ich bin auf jeden fall, eben wegen dieser 6 Monate in der stärkeren Position. Er müsse nachweisen daß besagte Mängel noch nicht existierten als er mir den Wagen verkauft hat. Derartige Probleme können aber nicht in so kurzem Zeitraum auftreten. Hab den Wagen mit 202.000km gekauft und hab jetzt 210.000 drauf. Hat auch mein Mechaniker- Mensch gesagt. |
Aus Erfahrung:
Da wirst du nicht wirklich eine Chance haben. Der Kübel ist 10 Jahre alt mit über 200.000km. Da fallen die von dir angeführten Mängel in den Punkt 3A deines Kaufvertrages. Das sind normale Verschließerscheinungen. Eventuell könntest du den Händler wegen der Tieferlegung drankriegen, wenn diese nicht genehmigt ist und die Schäden an den Gelenken eine Folge davon sind. Chancen sind aber schlecht, denn die Gutachten kosten wahrscheinlich mehr als der Kübel wert ist. lg Tellme |
²rellme: bist du jurist?
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Nein, aber in jungen Jahren mit genau so einem Kaufvertrag fürchterlich eingefahren. An der Vorderachse waren alle Kugelgelenke mit zu viel Spiel, die Kreuzgelenke der Vorderachse gaben bei vollem Einschlag Geräusche von sich, zu viel Spiel in den Motorlagern usw. usw.
Das alles sind aber keine Schäden, sondern ganz normale, alters- und kilometergemäße Verschleißerscheinungen. Und diese sind laut deinem Vertrag bei dem Auto zu reparieren. Es geht hier nicht um Fristen der Gewährleistung, sondern darum, das du unterschrieben hast, das du ein reparaturbedürftiges Auto kaufst. Ich habe mir damals eine blutige Nase geholt und den Kübel mit schönem Verlust wieder verkauft. lg Tellme |
tja wie gesagt. um 9 hab ich am freitag termin bei meinem anwalt und dann werden wir weiter sehen.
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Ähmm es gehört NICHT zum Thema und ich will ned "klugscheißen".
Ich fahre genau den gleichen Wagen, gleiches baujahr alles gleich. 1.) 5800 für das Auto mit den Kilometern ist meiner Meinung zu hoch. meiner hat 121000 und ich habe ihn geschätzt bekommen auf 4000, Zustand ist ok, paar Kratzer und Abnützungen, das wars aber auch schon 2.) Das mit den Radlagern, Gelenken vorne, ist ein Audileiden, das beginnt bei ca 60000, bei mir mussten vorher 3 mal die Querträger teilweise getauscht werden, hatte ein Geräusch als würde das Rad wegbrechen. Stell dich auf jedenfall drauf ein, dass das in irgendeiner Form wiederkommt Zum Thema, ich sage auch, du hast gute Chancen, dass der Händler das reparieren muss, zumal es gravierende Mängel sind, die er Dir nicht gesagt hat. Kontrolliere auch auf jedenfall wie oft und wann zuletzt der Zahnriemen getauscht wurde, ist bei dem Auto auch so eine Sache. Wenn der reißt, na mehr brauch ich ehh ned sagen, geht aber auf eigene Kosten, ehh klar. Gruß |
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