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Scooter_397 02.10.2006 22:27

Rep. abwicklung bei Grafikkarten
 
Hallo zusammen!!

Stimmt es, dass es der Fall sein kann dass die Firma nach einer "nicht möglichen" Reparatur, NICHT den vollen Kaufpreis zurückerstatten MUSS???

Einem Freund von mir ist das bei einer anderen Firma passiert, jetzt ist MEINE 300€ Grafikkarte (IST ERST 10 MONATE ALT!!!) seit acht Wochen auf Rep. und wahrscheinlich bekomme ich morgen das Geld retour, nur hab ich jetzt Bedenken OB das auch der volle Preis sein wird (leider kann ich mit der Firma nur mailen da dort soviel los ist das sie nie vom Tel. abheben)
und wenn ja will ich wissen ob sie das dürfen!!!

BITTE UM HILFE!!!!

Scooter

red 2 illusion 02.10.2006 22:33

.


Eine 7900GT oder:confused:


Diese Graffikarte wird von einigen als Fehlkonstruktion eingeschätzt, da sie häufig defekt ist.

pc.net 03.10.2006 09:18

wenn der händler nicht in der lage ist, das produkt zu reparieren oder gegen ein funktionierendes zu tauschen dann liegt ein grund für wandlung des kaufvertrages vor ...

Wandlung bedeutet: Rücktritt vom Vertrag mit der Konsequenz, dass wechselseitig bereits erbrachte Leistungen zurückzugeben sind („Ware retour – Geld retour“).

allfällige "nutzungsgebühren" sind nach österreichischem recht AFAIK dzt. nicht zulässig:
http://help.orf.at/?story=5037

http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-2340.html

christian1701 03.10.2006 12:31

Letzer Absatz im ORF Link:

Nutzungsgebühren bei Wandlung, wenn also defekte Ware retourniert und der Kaufpreis rückerstattet wird, sind derzeit in Österreich zulässig.


Also in Österreich doch zulässig.

Scooter_397 03.10.2006 13:34

Nutzungsentgelt AUCH während der Garantie??
 
Hallo zusammen,

danke für eure Antworten....das "turnt mich ja ganz schön ab"!!!

"Nutzungsgebühr für eine 10 Monate alte Grafikkarte" na super!!!
Was ist denn da mit der Garantie??
Die gilt doch ein Jahr!!
Dürfen die das auch in der Garantiezeit abziehen???
UND-
Wisst ihr wieviel Prozente die dann, so in etwa, von dem Kaufpreis abziehen dürfen??

Die Page von der AK ist doch recht verwirrend, finde da nichts darüber, trotzdem danke für den Link!!!

bitte euch nochmal um Antworten...bin echt voll sauer..:mad2:

Scooter

red 2 illusion 03.10.2006 13:56

.


Welcher Chip ist es den nun?

pc.net 03.10.2006 14:08

Zitat:

Original geschrieben von christian1701
Letzer Absatz im ORF Link:

Nutzungsgebühren bei Wandlung, wenn also defekte Ware retourniert und der Kaufpreis rückerstattet wird, sind derzeit in Österreich zulässig.


Also in Österreich doch zulässig.

danke für die korrektur, da hab wohl ich ein "nicht" zuviel geschrieben :rolleyes:

Scooter_397 03.10.2006 14:26

Welcher Chip ist es denn nun..
 
hallo nochmal...

Also es ist von der Firma
Gigabyte die 6800 GT

Ist die Nutzungsgebühr jetzt auch während der Garantie zu bezahlen??

Scooter

Moose 03.10.2006 14:31

Er hat doch geschrieben dass Nutzungsgebühren nicht zulässig sind, Du bekommst auf jeden Fall den vollen Preis zurück und lass Dich nicht mit einem Gutschein abspeißen!

Scooter_397 03.10.2006 14:39

hi moose...du musst eine Beitrag weiterlesen
 
Original geschrieben von christian1701
Letzer Absatz im ORF Link:

Nutzungsgebühren bei Wandlung, wenn also defekte Ware retourniert und der Kaufpreis rückerstattet wird, sind derzeit in Österreich zulässig.


Also in Österreich doch zulässig.

ICH WEISS NUR NICHT OB DAS "IMMER" DER FALL IST; EBEN AUCH WÄHREND DER GARANTIEZEIT!!!

SCOOTER


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