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Schwester bei modelstyle.com angemeldet, jetzt soll sie 29€ bezahlen
Hallo!
Wie schon im Betreff steht, hat sich meine Schwester bei modelstyle.com angemeldet, ohne die AGBs zu lesen. Heute bekam sie per email eine Zahlungserinnerung. Natürlich möchte sie die 29€ nicht bezahlen, weil sie sich nur angemeldet hat, um den chat von dieser Seite zu nutzen. Nun wollte ich euch fragen, was ich dagegen tun kann. Angemeldet hat sie sich am 25.08.2006 Sie ist erst 12 Jahre alt. Und unter 18 kann man doch keinen Vertrag abschließen, ohne einen Erziehungsberechtigten. Geburtsdatum hat sie auch ihr richtiges angegeben. Also müsste es doch reichen, eine Email zu schreiben, dass sie erst 12 ist und darum die 29€ nicht zu bezahlen hat. Reicht das? Bitte helft mir! danke mfg mani |
Meiner Meinung nach sollte das reichen!
Wie du schon sagtest, sie ist unter 18 Jahre und somit Minderjährig! Da würd ich's auf einen Streit ankommen lassen! Mit hat vor vielen Jahren mal eine Zeitung ein Abo andrehen wollen (angeblich hab ich wo unterschrieben), aber da ich zu dem Zeitpunkt unter 18 Jahre war (mal davon abgesehen, dass ich nie etwas unterschrieben habe), war das Abo somit ungültig. Liebe Grüße, Martin |
klar sollte das reichen nur muss dir klar sein das die sich warscheinlich komplett quer legen werden.
wenn du einen anwalt kennst lass ihn einen brief schreiben das reicht normalerweise, das sie genug angst haben ;) |
Vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe jetzt eine Mail zurückgeschickt. Und wenn das nichts hilft, muss ich weitere Schritte eingehen... mfg mani |
wird schon klappen ;)
was sagen eigentlich eure eltern dazu? |
Lieder zu spät um das Widerrufsrecht (14 Tage Frist) zu nützen aber ich denke es wird nichts passieren. Das einzige was kommen könnte ist das man der Firma einen Beweis zukommen lassen muss (zb. Kopie des Schülerausweis).
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Mit 12 ist sie noch Minderjährig und daher nur bedingt Vertragsfähig. Weise sie darauf hin, und auch dass sie ihr Alter korrekt angegeben hat.
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Da der Betreiber der Seite in Deutschland ist, werden wohl die deutschen Gesetze anwendbar sein. Ob es dort ähnlich ist wie bei uns bezüglich der Minderjährigkeit, weiß ich nicht.
Was mir allerdings auffällt: wie kommt Deine Schwester auf die Idee, dort zu chatten? Immerhin ist ohne Login nicht ersichtlich, dass man dort einen Chat findet. Wäre ich der Vater dieser netten Dame, würde ich ihr das Taschengeld einmalig um die besagten 29 Euro vermindern und dieses Geld wohltätigen Organisationen spenden, damit die Kleine lernt, künftig zu lesen, was man ihr auf den Bildschirm hinklatscht! :-) |
Gab es auf der Page keine Altersabfrage (Eingabe Geburtsdatum, etc.?)
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Zitat:
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