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-   -   Frage an die Auskenner zur Sozialhilfe (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=195423)

J@ck 17.07.2006 11:17

Frage an die Auskenner zur Sozialhilfe
 
Eine Kollegin macht sich eben ziemlich sorgen:
Die Frau ist geschieden, hat 2 Volljährige Kinder und ein Kind daheim, wohnt in einer Mietwohnung und bezieht ausserdem noch Notstandshilfe.
Jetzt möchte sie die Sozialhilfe in Anspruch nehmen, allerdings hat sie Angst dass das nicht funkioniert, weil sie ein Auto hat (ist ein 5 jahre alter Nissan mit 75PS der 400 Euro Versicherung im Jahr kostet).
Wie seht ihr das? Kann sie dennoch Antrag auf Sozialhilfe stellen oder wird sie abgewiesen weil sie ein Auto hat?

So gerechnet sind ihr nämlich die Öffis mit dem Kind teurer als das Auto.

pc.net 17.07.2006 11:57

zuerst ist zu klären, in welchem bundesland deine kollegin wohnt, da sozialhilfe ländersache ist und sich die richtlinien dementsprechend unterscheiden ...

für wien gibts auf dieser site ein paar weiterführende infos über voraussetzungen, richtsätze, unterlagen, fristen:
http://www.wien.gv.at/ma15/sozial/stelle.htm

J@ck 17.07.2006 12:35

Sorry, vergessen zu erwähnen: Wien.

Danke für den Link, ich guck mich mal um bzw. geb ihn ihr sich etwas herum zu sehen.

ChRoM at 17.07.2006 13:27

Eine Kollegin die Notstandshilfe bezieht? Wie geht denn das? Notstandshilfe kriegen nur Arbeitslose.

J@ck 17.07.2006 16:17

Ich sagte nix von Arbeitskollegin ;)

Ist genau gesagt eine Kollegin aus einem meiner Hobbybereichen

The_Lord_of_Midnight 19.07.2006 08:26

was ist eigentlich der unterschied zwischen sozialhilfe und notstandshilfe ?

J@ck 19.07.2006 09:13

Notstandshilfe bekommst wenn du >6 Monate keinen Job bekommst und in Miete wohnst (Tagessatz etwa 8-10 Euro).
Bei Sozialhilfe musst ausserdem mind. 1 Kind haben, geschieden/alleinlebend und ebenfalls >6Monate Arbeitslos sein.
Kannst zusätzlich zur Notstandshilfe bekommen.

Hab mich nun etwas schlau gemacht, das Auto scheint kein großes Ding zu sein, happig werden die nur bei Leasing :rolleyes:

James 19.07.2006 09:26

Zitat:

Notstandshilfe bekommst wenn du >6 Monate keinen Job bekommst und in Miete wohnst (Tagessatz etwa 8-10 Euro).
Notstandshilfe bekommst wenn du >6 Monaten arbeitslos bist, Tagessatz is um ca 10% geringer als beim arbeitslosengeld... so kenn ich das...

pc.net 19.07.2006 09:47

der unterschied liegt in art der leistung, der dafür zuständigen stelle, dauer, bezugsberechtigten ...

sozialhilfe
zuständig: länder

notstandshilfe
zuständig: ams (http://www.ams.or.at/neu/1005_803.htm)



über den link bin ich heute gestolpert:
http://www.soziales-leben-oesterreich.at/


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