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red 2 illusion 26.06.2006 11:21

Böse Nachforderung bei NachnahemeLieferung
 
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Kann ein Händler 3Wochen nach der Bezahlung und Lieferung, weitere Geldforderungen stellen? ohne sich vollkommen lächerlich zu machen?

In dem Fall, eien NachnahmePaket, wurde eine 30kg Versandpauschale verrechnet aber nur ein 5kg Paket geliefert. Da ich die Versandkosten zurückhaben wollte meinte der Wiener-Händler, es wären noch mehr Teile im Paket gewesen, die er auf der Rechnung und im Lieferschein vergessen hätte.:eek: Sofort kam eine weitere Rechnung über Teile die gar nicht geliefert wurden.´:eek:

Kranke Firma, was ist zu tun?

holzi 26.06.2006 11:25

ignorieren, der händler kann, wie man so schön sagt, scheissen gehen. auf dem Klagsweg wird er damit nicht durchkommen.
gegen die versandpauschale wirst du vermutlich nichts unternehmen können (ausser es war vorher anders ausgemacht)

red 2 illusion 26.06.2006 12:00

Zitat:

Original geschrieben von holzi

gegen die versandpauschale wirst du vermutlich nichts unternehmen können

Naja, der hat jetzt einen InkassoBefehl geschickt. Soll ich die Klage abwarten oder meinerseits Klagen, somit könnte ich die Versandkosten ja auch nach Wochen noch zurückfordern.

Läst sich das PaketGewicht als Beweis für eine Lieferung vorbringen?

holzi 26.06.2006 12:13

Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion
Naja, der hat jetzt einen InkassoBefehl geschickt. Soll ich die Klage abwarten oder meinerseits Klagen, somit könnte ich die Versandkosten ja auch nach Wochen noch zurückfordern.

Läst sich das PaketGewicht als Beweis für eine Lieferung vorbringen?

von so einer unverschämtheit hab ich noch nie gehört - wecher händler ist das, damit ich dort nicht unabsichtlich einkaufe.

ein inkassobüro hat auch nicht mehr rechte als der händler mit seiner rechnung. wie der händler nach 3 wochen draufkommt, dass er mehr geschickt haben soll als auf dem lieferschein steht ist sicher eine spannende geschichte^^
wenn du eine rechtschutzversicherung hast übergib der einfach die angelegenheit und mach dir keine gedanken mehr drüber...

Wenn das gewicht am paket angegeben ist, ist das ein guter beweis.

PS. Ein sinnvolles gespräch mit dem händler ist nicht möglich?

red 2 illusion 26.06.2006 12:38

Zitat:

Original geschrieben von holzi


PS. Ein sinnvolles gespräch mit dem händler ist nicht möglich?
holzi PN.

Mal sehen, hab heute meine Belege rausgeschickt und alle laufenden Bestellungen gestrichen. Als einzigen Beweis legt der Händler das Paketgewicht vor, was sich aber aus einer viel zu großen Verpackung und dem Karton ergibt mit dem es ausgelegt worden ist.

Ich hab schon öfter merkwürdige Probleme mit WienerHändlern gehabt, vielleicht sollte ich da nix mehr Bestellen.

lalaker 26.06.2006 13:10

War das erste Paket vollständig oder fehlten Teile deiner Bestellung?

Wenn ein Händler vergißt. verkaufte Ware auf die Rechnung, etc. zu schreiben, lacht ihn der Richter doch aus, was soll das.

Wenn du allerdings Produkte mit einem Gewicht von ca. 30 kg bestellt hast, und diese sind unvollständig geliefert wurden, hättest das gleich melden sollen.

Wenn aber die Lieferung mit dem 5 kg Paket vollständig war und du nix weiteres bestellt hast, macht sich der Händler nur lächerlich.

Du hast doch sicherlich eine Bestellbestätigung.

red 2 illusion 26.06.2006 13:23

Zitat:

Original geschrieben von lalaker


Wenn aber die Lieferung mit dem 5 kg Paket vollständig war und du nix weiteres bestellt hast, macht sich der Händler nur lächerlich.

Du hast doch sicherlich eine Bestellbestätigung.

War ein Schnäppchen von Restposten. Über die Bestellung gibts nichts schrieftliches. Geliefert wurd, Zitat: " was noch da war".

Zitat:

und diese sind unvollständig geliefert wurden
War von Anfang an eine TeilLieferung vereinbart, einige Teile mussten aus den Filialen eingezogen werden, daher ist diese eine Bestellung dann unvollständig in 3Paketen bei mir angekommen. Bezahlt wurde bei Übergabe durch den Leiferanten in bar und dafür hab ich den Lieferschein und eine Rechnung bekommen.

Auf einem Beleg steht 30kg VersandPauschale, dass soll nun der Beweis für die Lieferung von noch mehr Hardware sein:eek:
Weiter steht da noch 5kg Gesamtgewicht:eek:

gunnarh 26.06.2006 13:24

Hast Du das Paket im Beisein eines Zeugen geöffnet? Ich achte generell beim Öffnen von Paketen auf die Anwesenheit z.b. eines Kollegen.

Generell: Wer etwas behauptet (im konkreten Fall behauptet der Händler er hätte Dir die Teile geschickt) muss er dies auch beweisen (bzw. glaubhaft machen). Wenn Du das Paket kommissionell geöffnet hast, sollte Deine Behauptung "Es war exakt das im Paket, was am LS stand" glaubhaft sein.

holzi 26.06.2006 14:56

naja, das mit dem öffnen vor zeugen is immer so eine sache, einerseits wird man wahrscheinlich immer einen freund/familienmitglied finden der das bestätigt (soll keine aufforderung sein) - andererseits kann niemand verlangen jedesmal den nachbarn zu bitten dabei zu sein wenn man sein paket bekommt - das sollte auch ein richter wissen.
wie auch immer wird sich der händler (@red, thx für PN, dort kauf ich sowieso nicht mehr ein ;) ) wird sich schwer tun zu belegen, dass er sachen vergessen hat (soll ein kollege zugesehen haben wie er sachen einpackt die nicht auf der rechnung standen - lächerlich).
Mit der Versandpauschale als beweis kann er sich brausen, einerseits steht auf deinem paket/lieferschein 5kg, zum anderen bedeutet pauschale in deinem fall ja "abrechnung einer leistung unabhängig vom genauen gewicht, das is kein beweis dass auch wirklich 30kg drin waren.

Da du sagst es waren mehrere pakete - vielleicht is eines auf dem postweg verlorengegangen...

red 2 illusion 26.06.2006 16:30

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Hmmm, seltsammerweise steht auf der nun erhaltenen Zahlungsaufforderung keine Teile drauf, kann also nichtmal nachvollziehen ob was doppelt verrechnet wurde, oder wieviele Sendungen es wirklich waren.

Ich hab nun gebeten den Nachweis zu erbringen was alles Versendet wurde. Wäre aber auch nicht meine Aufgabe das zu Prüfen, schließlich bleibt die Ware bis zur Zustellung, Eigentum vom Händler.


Bin ich als Nachnahmekunde nicht vor unberechtigten Forderungen geschützt?


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