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schlitzer 18.05.2006 21:49

Verwaltungsstrafe wegen Falschparken
 
Also, folgende Geschichte: ich habe heute Mittag in der Kurzparkzone geparkt - ohne Parkschein - und hab' dafür ein Ticket kassiert, 21 Euro. Soweit, so gut, ich hab' einfach übersehen, dass dort Kurzparkzone ist.

Jetzt hab' ich grad das Geld überwiesen und hab' mich dabei gefragt was passieren würde, wenn ich statt 21 Euro 22 überweise, quasi 1 Euro Trinkgeld für den armen Beamten der Stadt Wien.

Frage: was passiert da wirklich? Überweisen die mir den 1 Euro zurück? Oder stecken sie's stillschweigend ein?

Ein Kollege von mir meinte gerade, ich bekäme dann eine Anzeige wegen Beamtenbestechung. :(

JetStreamer 18.05.2006 21:52

Ich glaube eher, dass gar nix passiert...

holzi 18.05.2006 22:03

warum sollte das Bestechung sein - dadurch ersparst du dir ja die Strafe nicht und bestechen müsstest du (wenn dann) den Beamten direkt.
Notfalls kannst immer noch sagen du hast dich verschrieben - im Zweifel für den Angeklagten ;)

...Wär aber interessant obs eine Reaktion wg. dem Euro gibt - vielleicht werten sie dann die Bezahlung als ungültig *g*

Gandalf 18.05.2006 22:30

Sie werdens nach 6 Monaten merken und nochmal 6 Moante später den Euro abzüglich Überweisungsspesen zurückuberweisen- übrig bleibt ein betrag von 12c.

Nachdem ich beim Bundesheer einmal für einen verloren Zelthaken 1S zahlen musst und ich für diesen einen Schilling sage und schreibe acht Durchschläge unterschreiben musste wundert mich gar nix mehr.

J@ck 18.05.2006 22:52

Re: Verwaltungsstrafe wegen Falschparken
 
Zitat:

Original geschrieben von schlitzer
Ein Kollege von mir meinte gerade, ich bekäme dann eine Anzeige wegen Beamtenbestechung. :(
:roflmao:
Hast du das ernst gemeint?
:roflmao:

holzi 18.05.2006 22:55

Zitat:

Original geschrieben von Gandalf
Sie werdens nach 6 Monaten merken und nochmal 6 Moante später den Euro abzüglich Überweisungsspesen zurückuberweisen- übrig bleibt ein betrag von 12c.

Nachdem ich beim Bundesheer einmal für einen verloren Zelthaken 1S zahlen musst und ich für diesen einen Schilling sage und schreibe acht Durchschläge unterschreiben musste wundert mich gar nix mehr.

hmmm...da hat das papier mehr gekostet als der zelthaken ^^

zechenkas 19.05.2006 09:17

Zitat:

Original geschrieben von Gandalf


Nachdem ich beim Bundesheer einmal für einen verloren Zelthaken 1S zahlen musst und ich für diesen einen Schilling sage und schreibe acht Durchschläge unterschreiben musste wundert mich gar nix mehr.

es gibt ja auch Unternehmen,die Ihren Aktionären eine Dividende von 24 Eurocent ausbezahlen,und das in einem tollen Brief noch dokumentieren.
Ohne diese Briefe könnte die dividende nämlich 1.-Euro ausmachen.:mad:

schlitzer 19.05.2006 12:40

Re: Re: Verwaltungsstrafe wegen Falschparken
 
Zitat:

Original geschrieben von J@ck
:roflmao:
Hast du das ernst gemeint?
:roflmao:

ich denke, er hat spass gemacht.

aber man weiss ja nie, was denen bullizisten alles so einfällt.....

:mad:

Satan_666 19.05.2006 14:50

Re: Verwaltungsstrafe wegen Falschparken
 
Zitat:

Original geschrieben von schlitzer
Frage: was passiert da wirklich? Überweisen die mir den 1 Euro zurück? Oder stecken sie's stillschweigend ein?

ich würde das nicht machen - wenn die das übernasern, dass es Leute gibt, die freiwillig mehr zahlen, dann werden's künftig gleich mehr kassieren. Wäre ja auch net unbedingt in unserem Sinne, oder?

:D

maxb 19.05.2006 14:58

Die werden dir als angefallene Rückabwicklungskosten EUR 36,40 + 20% MwSt. in Rechnung stellen :D


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