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Verwaltungsstrafe wegen Falschparken
Also, folgende Geschichte: ich habe heute Mittag in der Kurzparkzone geparkt - ohne Parkschein - und hab' dafür ein Ticket kassiert, 21 Euro. Soweit, so gut, ich hab' einfach übersehen, dass dort Kurzparkzone ist.
Jetzt hab' ich grad das Geld überwiesen und hab' mich dabei gefragt was passieren würde, wenn ich statt 21 Euro 22 überweise, quasi 1 Euro Trinkgeld für den armen Beamten der Stadt Wien. Frage: was passiert da wirklich? Überweisen die mir den 1 Euro zurück? Oder stecken sie's stillschweigend ein? Ein Kollege von mir meinte gerade, ich bekäme dann eine Anzeige wegen Beamtenbestechung. :( |
Ich glaube eher, dass gar nix passiert...
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warum sollte das Bestechung sein - dadurch ersparst du dir ja die Strafe nicht und bestechen müsstest du (wenn dann) den Beamten direkt.
Notfalls kannst immer noch sagen du hast dich verschrieben - im Zweifel für den Angeklagten ;) ...Wär aber interessant obs eine Reaktion wg. dem Euro gibt - vielleicht werten sie dann die Bezahlung als ungültig *g* |
Sie werdens nach 6 Monaten merken und nochmal 6 Moante später den Euro abzüglich Überweisungsspesen zurückuberweisen- übrig bleibt ein betrag von 12c.
Nachdem ich beim Bundesheer einmal für einen verloren Zelthaken 1S zahlen musst und ich für diesen einen Schilling sage und schreibe acht Durchschläge unterschreiben musste wundert mich gar nix mehr. |
Re: Verwaltungsstrafe wegen Falschparken
Zitat:
Hast du das ernst gemeint? :roflmao: |
Zitat:
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Zitat:
Ohne diese Briefe könnte die dividende nämlich 1.-Euro ausmachen.:mad: |
Re: Re: Verwaltungsstrafe wegen Falschparken
Zitat:
aber man weiss ja nie, was denen bullizisten alles so einfällt..... :mad: |
Re: Verwaltungsstrafe wegen Falschparken
Zitat:
:D |
Die werden dir als angefallene Rückabwicklungskosten EUR 36,40 + 20% MwSt. in Rechnung stellen :D
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