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Cayenne1 22.04.2006 19:35

IP-Adresse...
 
Hab ne Frage-kann man sms die übers Internet versendet wurden zurückverfolgen?Zb.anhand der IP Adresse?Würde man dann gleich Name und Adresse des Benutzers bekommen,oder nur bei welchem Anbieter der surft?Oder kann irgendeine Software(zb.eine Firewall,od.Antivirus Programm)diese Nummer sogar"verschleiern"?

mr.red 23.04.2006 01:10

jap

rev.antun 23.04.2006 10:22

ausser der absender war gut genug ;)

m@rio 24.04.2006 11:21

Re: IP-Adresse...
 
Zitat:

Original geschrieben von Cayenne1
Würde man dann gleich Name und Adresse des Benutzers bekommen,oder nur bei welchem Anbieter der surft?
Kommt drauf an. Bei statischen single IPs steht im Whois im Regelfall nur der Anbieter, bei dynamischen sowieso. Bei ganzen Netzen muss eigentlich der Inhaber direkt eingetragen werden. Das wird allerdings unterschiedlich gehandhabt.
Beim Provider liegen natürlich alle Daten auf. Diese dürfen (derzeit!) aber nur auf richterlichen Beschluss oder bei strafrechtlicher Relevanz herausgegeben werden.

Zitat:

Original geschrieben von Cayenne1
Oder kann irgendeine Software(zb.eine Firewall,od.Antivirus Programm)diese Nummer sogar"verschleiern"?
Es gibt Ansätze. Tor zb. http://tor.eff.org/. Wirklich effektiv sind die aber nicht.

Spoofing wird im Regelfall nichts nützen, da höhere Protkolle einen 3-Way Handshake veraussetzen.

spooner 08.05.2006 06:58

Was willst Du mit dieser Information?

Wenn sich jemand mit einem anonymen Wertkartenhandy ins WEB-SMS seines Providers einloggt, schreibt er von dort SMS und nicht einmal der Provider weiß wer das ist.(Obwohl die Rufnummer mitgesandt wird)
Hast Du schon mal was von Datenschutz gehört? Das zählt auch dazu.
Manche Betreiber geben sogar eine gewisse Anzahl von SMS pro Tag im Web frei.
Wer warum und wozu sollte dies kontrollieren wollen?
Hättest Du es gerne wenn jeder Deine SMS lesen könnte und würde?

Den wahren Benutzer der IP Adresse bekommst Du nicht heraus, dazu standen schon viele Beiträge im Forum. (Es sei denn es handelt sich um eine strafbare Handlung, oder ein SMS mit eben solchen Inhalt)

Grüße spooner:

steelrat 08.05.2006 10:26

@Spooner
 
kleine Korrektur

auch wenn strafrechtliche Relevanz vorliegt muss der Datenschutz durch den Beschluss eines 3 Richter-Senats aufgehoben werden (das erfordert schon eine gewisse Schwere des Delikts)

nur bei Gefahr im Verzug hätte die Exekutive direkten Zugriff auf solche Daten, diese werden aber dann NICHT an dritte weitergereicht...

tivise 30.06.2006 12:34

Ich sag nur eines 1.) DDOS
2.) hijacking (nach 3 Handshake Prinzip)
3.) austoben
4.) beten das der ADMIN ein VOLLHIRSCH ist

No crime is perfect.
Beweise verjähren nicht.http://www.netzmafia.de/skripten/sicherheit/index.html


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