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Schulungskosten
Hallo,
eine generelle Frage zu den Schulungskosten. Wie schaut es aus, wenn man von der Firma zu einem Kurs vergattert wird. Muß man da auch Schulungskosten zurückzahlen, wenn man innerhalb von 3 Jahren die Firma wechselt? Wenn ja, wie hoch sind die Prozentsätze? Muß man da eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben, oder ist dies schon über IT-KV geregelt. Was tun, wenn einem die Schulungskosten recht teuer vorkommen? Bin für jeden Tipp und Hinweis dankbar. |
Wird gesondert je DV geregelt, aber warum schaust nicht einfach selbst im KV nach?
pong |
oder AK ist immer ein ganz ein heisser tipp
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Im IT-KV steht nichts DV habe ich nicht bei der Hand und bei der AK steht auch nichts essentielles. :( :confused:
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Meist werden solche Regelungen im DV vereinbart. D. h. ich würde den mal zu Rate ziehen, weil der maßgeblich ist.
Wenn in Deinem DV nichts spezielles steht, musst auch keine Kosten rückerstatten. Im KV ist IMHO sowieso nichts dergleichen angeführt (in keiner Branche). D. h. solange Du jezt nichts zusätzliches unterschreibst, können Dir keine Kosten entstehen. Ciao Oliver |
@Oli:
Danke für deine Ausführungen! Ich habe mittlerweile meinen DV durchgesehen und nichts gefunden. Also ich freu mich schon einmal auf die Schulung. :D |
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