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Pulse-Seeker 16.02.2006 00:16

falsche ware erhalten was tun?
 
ich hab über ein forum vom jemanden ein paar computerteile gekauft.
erhalten hab ich aber was anderes als bestellt.
den verkäufer hab ich per email über den sachverhalt aufgeklärt aber der meint nur das ich die richtige ware bekommen hab und er mir das geld nicht zurück überweisen wird.

welche rechtlichen möglichkeiten hab ich um wieder an mein geld zu kommen. es geht hier um € 90,-.

irgendwelche tipps?

str1ker 16.02.2006 00:37

privat zu privat?

pong 16.02.2006 07:28

Darf man erfahren welches Forum und welcher User (Nick)

Weiters wirst du ja seine persönlichen Daten haben (Kontonummer, Adresse) und eine schriftliche "Bestellung" PM/EMail

Zitat:

irgendwelche tipps?
Mit Anzeige drohen, ihn im Forum anschwärzen und diese dann im Falle eines Falles erstatten, wäre keiner Alternative?

pong

FearoftheDark 16.02.2006 08:54

hm.. wennst den mailverkehr noch hast ist des glaub ich rechtlich kein problem dasst was gegen ihn unternimmst.. weis ihn darauf hin.. (am besten telefon - und sei ruhig etwas unfreundlich!).. dann wirds hoffentl. passen..

Oli 16.02.2006 09:29

Wenn der Schriftverkehr der Bestellung etc. noch vorhanden ist und der Verkäufer namentlich bekannt ist, sollte es ja kein Problem sein, zu reklamieren.

Zuerst freundlich, jedenfalls nicht gleich sauer reagieren.

Hilft das ganze nicht, kommet es auf den Streitwert an, ob sich ein Gerichtsgang lohnt - meistens eben nicht.

(um welchen Betrag gehts denn, was hast bestellt, was wurde geliefert?)

Ciao Oliver

FearoftheDark 16.02.2006 09:35

1. beitrag - um 90 euro :-)

jayjay 16.02.2006 10:54

erstens mal wär interessant - wie bereits geschrieben - ob privat zu privat oder ob du die ware bei einem unternehmen gekauft hast (sonderbestimmungen des kschg). ich schätz mal eher von privat ...

prinzipiell hättest du die falschlieferung (aliud-leistung) nicht annehmen müssen - schätze mal, dass das eher schwer war weil wahrscheinlich verpackt und per nachnahme.

dann sollte man noch wissen ob dir derjenige bewusst etwas falsches geschickt hat oder ob es sich dabei um ein missverständnis handelt. deinen schilderungen zufolge geh ich jetzt mal davon aus, dass es sich um kein missverständnis handelt und dir der verkäufer bewusst etwas falsches verschickt hat. dann bist beim subjektiven schuldnerverzug und hast folgende (theoretischen) möglichkeiten:
du kannst auf die ordentliche erfüllung des vertrages bestehen und darüberhinaus einen verspätungsschaden geltend machen (§ 918 iVm § 1333 ABGB) oder
vom vertrag zurücktreten (auch hier nach § 921 ABGB schadenersatz möglich). die beweislast, dass nicht ordentlich geleistet wurde, trifft hier ohnehin nicht dich, sondern dein gegenüber (§ 1298 ABGB).

(die falschlieferung darfst natürlich nicht behalten - wäre dann zurückzustellen).

strafrechtlich käme betrug in frage wobei man ihm das natürlich nachweisen müsste (vorsatz).

ich würde ihm ein mail schreiben mit ein paar schönen §§ die die rechtslage klar erleutern und ihm weiters drohen, dass du das ganze deinem anwalt übergibst weil du eh rechtschutzversichert bist und, dass die staatsanwaltschaft/polizei eh an internet-betrügern interessiert ist ...

alle angabe ohne gewähr ;)

Cindy 16.02.2006 11:51

oder man probierts ganz einfach mal mit ein bisschen freundlichkeit.

lg
cin

chrisne 16.02.2006 12:54

wenn ich solche beiträge lese bin ich froh, dass ich retschutz habe.

und warum freundlich sein? ich habe was bestellt, bezahlt und das falsche geliefert bekommen.
sehe da gar keinen grund freundlich zu bleiben.

das erste was ich machen würde, ist mit der bank reden und schauen ob die die überweisung retour machen können.

Oli 16.02.2006 13:51

@Cindy: genau so is es!

@Chrisne: meine Erfahrungen, und sei es nur beim Billa-Einkauf, haben immer bestätigt, dass man mit Freundlichkeit zu 80% gewinnt. Die restlichen 20% kann man sowieso nicht überzeugen, und die Option, dass ich mal richtig böse werde, schließe ich ja nicht vorher aus!

Eine Rechtsschutzversicherung bringt gerade bei solchen Pimpifax Geschäften auch nichts, wenn der Streitwert vielleicht 50EUR ist.

Ciao Oliver


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