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Finanz Online
Bin gerade dabei meinen Ausgleich zu machen (Arbeitnehmerveranlagung 2005).
Finde aber den Eintragpunkt fürs Internet nichtmehr, kann ich die Grundgebühr heuer etwa nicht absetzen? :( |
Es gab befristet für 2004 die Absetzmöglichkeit für Breitbandinternet, die gilt für 2005 nicht mehr.
Du kannst - wenn Du jedoch den Internetzugang auch beruflich nutzst - diesen anteilig als Werbekosten absetzen. (normalerweise werden vom Finanzamt 66% berufliche Nutzung akzeptiert, wenn Du in einem IT Beruf bist und der Dienstgeber Dir dies bestätigt, dass Du auch diesen beruflich nutzt.) Ciao Oliver |
Mist :(
Schade aber danke für die Info! |
Zieh dir 40% Privatanteil ab und trag es unter Werbungskosten ein. Mehr als nicht genehmigen können sie es nicht. Bestätigung brauchst du vorerst keine.
maxb PS: Bestätigung habe ich nie gebraucht, habe früher nur eine Begründung dazugeschrieben. |
nur 60 % ... ich setz es immer zu 95 % ab :rolleyes: ...
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Zitat:
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Ist also beides ok. ;) https://www.bmf.gv.at/Publikationen/...tsch_web_1.pdf |
:D
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