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J@ck 16.01.2006 09:49

Finanz Online
 
Bin gerade dabei meinen Ausgleich zu machen (Arbeitnehmerveranlagung 2005).
Finde aber den Eintragpunkt fürs Internet nichtmehr, kann ich die Grundgebühr heuer etwa nicht absetzen? :(

Oli 16.01.2006 09:52

Es gab befristet für 2004 die Absetzmöglichkeit für Breitbandinternet, die gilt für 2005 nicht mehr.

Du kannst - wenn Du jedoch den Internetzugang auch beruflich nutzst - diesen anteilig als Werbekosten absetzen.

(normalerweise werden vom Finanzamt 66% berufliche Nutzung akzeptiert, wenn Du in einem IT Beruf bist und der Dienstgeber Dir dies bestätigt, dass Du auch diesen beruflich nutzt.)

Ciao Oliver

J@ck 16.01.2006 10:03

Mist :(

Schade aber danke für die Info!

maxb 16.01.2006 11:01

Zieh dir 40% Privatanteil ab und trag es unter Werbungskosten ein. Mehr als nicht genehmigen können sie es nicht. Bestätigung brauchst du vorerst keine.


maxb

PS: Bestätigung habe ich nie gebraucht, habe früher nur eine Begründung dazugeschrieben.

pc.net 17.01.2006 14:40

nur 60 % ... ich setz es immer zu 95 % ab :rolleyes: ...

maxb 18.01.2006 10:53

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
nur 60 % ... ich setz es immer zu 95 % ab :rolleyes: ...
Zitat:

Ohne besonderen Nachweis wird – wenn eine wesentliche Nutzung als Arbeitsmittel dem Grunde nach glaubhaft gemacht wird – ein Privatanteil von 40% angenommen.

Ist also beides ok. ;)

https://www.bmf.gv.at/Publikationen/...tsch_web_1.pdf

pc.net 19.01.2006 16:59

:D


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