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RaistlinMajere 14.01.2006 15:19

bestellung bei händler bindend?
 
ich möchte bei einem händler einen artikel bestellen. allerdings kann mir dieser nicht garantieren, daß dieser auch zeitgerecht eintrifft, in diesem falle würde ich von einem kauf absehen.

die frage ist nur: ist die bestellung des artikels allein schon eine vertragliche bindung, d.h. kann ich nach einer solchen nicht mehr sagen "danke, bin nicht mehr interessiert", wenn der artikel nicht rechtzeitig eintrifft (was mir der händler nicht zugesichert hat)?

Woodz 14.01.2006 15:24

online oder im geschäft?
online kannst du in österreich 7 werktage nach lieferung zurücktreten ohne angabe von gründen.
wenn du "normal" im geschäft bestellst kommt´s darauf an, was vereinbart wird.

lg
woodz

RaistlinMajere 14.01.2006 15:27

Zitat:

Original geschrieben von Woodz
online oder im geschäft?
online kannst du in österreich 7 werktage nach lieferung zurücktreten ohne angabe von gründen.

d.h. ich müßte ggf. das ding auf jeden fall mal kaufen (muß ich mir das dann zuschicken lassen oder ist der umstand des "online-kaufs" auch erfüllt, wenn ichs online bestelle, aber dann persönlich abhole?) und danach halt gleich vom vertrag zurücktreten.
das ist dann aber wirklich ein vertragsrücktritt, d.h. "geld zurück" und nicht irgendein gutschrift-mist udgl.

Karl 14.01.2006 16:13

Wenn die Sendung nicht rechtzeitig eintrifft, dann nimm sie halt einfach nicht an. Boten oder Post sagen retour an den Absender.

LouCypher 14.01.2006 17:56

sag den händler das du nur am kauf interessiert bist wenn das teil zeitgerecht eintrifft. Dann sagt er dir eh ob er das macht oder du dich schleichen sollst.

solvency 14.01.2006 18:19

Zitat:

Original geschrieben von Karl
Wenn die Sendung nicht rechtzeitig eintrifft, dann nimm sie halt einfach nicht an. Boten oder Post sagen retour an den Absender.
ist aber dem händler gegenüber nicht wirklich fair. viele händler kommen dem kunden entgegen und verrechnen nur einen teil der tatsächlich verursachten versandkosten. wenn du jetzt das paket einfach nicht annimmst muß der händler nochmals zusätzlich die rücksendekosten übernehmen.

Woodz 14.01.2006 20:07

Zitat:

Original geschrieben von RaistlinMajere
d.h. ich müßte ggf. das ding auf jeden fall mal kaufen (muß ich mir das dann zuschicken lassen oder ist der umstand des "online-kaufs" auch erfüllt, wenn ichs online bestelle, aber dann persönlich abhole?) und danach halt gleich vom vertrag zurücktreten.
das ist dann aber wirklich ein vertragsrücktritt, d.h. "geld zurück" und nicht irgendein gutschrift-mist udgl.

wenn´s ein online-shop mit abholmöglichkeit ist, kannst du vom vertrag zurücktreten.
d.h. du bekommst auch dein geld zurück.

aber mit dem händler absprechen ist trotzdem die beste lösung.

lg
woodz

werner_q 15.01.2006 01:09

So was in der Art wird ja immer wieder diskutiert - die Frage ist doch wirklich, warum verständigst du dich nicht vorher mit dem Händler auf eine Vorgehensweise ? Das sind ja auch nur Menschen, und mit den meisten von ihnen kann man sicher über vieles reden ... aber reden muss man halt einmal. Hypothetische Erörterungen in einem Forum sind da doch zu wenig nütze ;-)

RaistlinMajere 15.01.2006 02:10

Zitat:

Original geschrieben von werner_q
die Frage ist doch wirklich, warum verständigst du dich nicht vorher mit dem Händler auf eine Vorgehensweise ? Das sind ja auch nur Menschen, und mit den meisten von ihnen kann man sicher über vieles reden ...
true, nur sind das leider oft auch ahnungslose menschen. ich habe mich schon öfter in der situation wiedergefunden, wo ich einem händler die genaue gesetzeslage zu einer sache (konkret gings da um gewährleistung) erklären mußte, das hat meinen optimismus diesbzgl. etwas getrübt, ob die sich da wirklich so gut auskennen, welche rechte ihre kunden haben.

dazu kommt noch, daß auch nicht jeder händler wirklich seriös agiert, wenn er weiß, daß sich sein kunde mit dem gesetz nicht 100%ig auskennt. man braucht dazu nur zu saturn & co schauen, dort wird ganz offen mit dem unwissen der kunden spekuliert. wer sich da nicht selbst gut informiert, wird schonmal über den tisch gezogen und das sind keine einzelfälle, das passiert jeden tag mit leuten, die es sich gefallen lassen, weil sie es einfach nicht besser wissen (dazu gabs mal einen sehr guten artikel im WCM, wo´s ums gewährleistungsrecht ging).

natürlich muß man nicht immer das schlimmste annehmen, aber es reicht ja schon, wenn ein händler z.b. sagt "nein, das geht nicht" obwohl er eigentlich denkt "eigentlich ginge es schon, aber dadurch würden mir unannehmlichkeiten entstehen, die ich mir gerne ersparen würde".

ich denke mir halt, daß man nie gut genug und wenn möglich von unabhängiger quelle informiert sein kann, deswegen das ganze.


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