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kikakater 13.01.2006 15:18

Dubiose Gewinnversprechen einklagbar
 
Versandfirma muss Gewinne zahlen

125.000 Euro für einen guten Zweck erstritten und bekommen ist keine schlechte Sache.

Da es bei den diversen Gewinnversprechen gerichtlich um den Gesamteindruck geht, ist es für das Gericht nicht stichhaltig, wenn eine Firma sich darauf bezieht, es wären tausende Mitgewinner vorhanden, und es stünde nur ein anteiliger Gewinn zu.

Die Beweise für Auszahlungen an andere Gewinner muss die geklagte Firma erbringen. Gelingt das nicht, fällt dem einzigen Kläger die gesammte Gewinnsumme zu.

Ich finde, die Meldung ist echt etwas zum Schmunzeln. :D ;)

pearl 13.01.2006 15:48

ist doch schon läner aktuell.
obwohl aber "Rechtsweg ausgeschlossen"

kikakater 13.01.2006 15:57

Das gilt nur, sofern die salvatorische Klausel nicht verletzt ist.

Das Konsumentenschutzgesetz hat aber Bestimmungen gegen irreführende Behauptungen.

Insofern zieht es, weil damit implizit die salvatorische Klausel verletzt ist, und es dahingehend zu einem Rechtsmangel kommen würde, wenn das Konsumentenschutzgesetz nicht angewendet wird.


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