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cenus 19.12.2005 12:44

Privatverkäufe im Internet
 
Hallo,

ich möchte von mir einige Sachen, die ich ausgemustert habe, privat verkaufen und habe mir gedacht, dass ich diese Sachen auf meiner Website anbieten könnte. Nun wollte ich wissen, ob ich dabei rechtlich etwas zu beachten habe oder darf ich dies ohne rechtliche Einschränkungen tun? Da es sich um reine Privatverkäufe von Gebrauchtwaren handelt, kann und möchte ich auch eine keine Gewährleistung geben, d.h. ich würde einen entsprechenden Hinweistext auf meiner Website anführen. Reicht dies aus? Oder was muß ich sonst noch beachten? Gilt das Fernabsatzgesetz auch in diesem Fall?

mr.red 19.12.2005 13:17

einfach tun.
rechtlich hast du natürlich alles zu beachten, was gilt :ms:
wegen gewährleistung kannst du hinschreiben, aber es gibt grenzen-das was das ding können soll, muss es auch können, wenn du nicht hinschreibst, dass es kaputt ist. ich würd einfach die sachen so genau wies geht beschreiben, mit allen macken und eigenheiten und in ebay reinstellen, mit bildern.

mr.red 19.12.2005 13:18

vielleicht wär noch ratsam das ganze auf zielplubikum : "vollidiot mit gebrochenen deutschkenntnissen " auszurichten, man weiss ja nie wer drauf anbeisst

zAPPEL 19.12.2005 13:58

Warum denn nicht auf ebay verkaufen?

powerman 19.12.2005 14:41

hi,
oder geizhals.at

kikakater 19.12.2005 14:52

Re: Privatverkäufe im Internet
 
Zitat:

Original geschrieben von cenus
Hallo,

ich möchte von mir einige Sachen, die ich ausgemustert habe, privat verkaufen und habe mir gedacht, dass ich diese Sachen auf meiner Website anbieten könnte. Nun wollte ich wissen, ob ich dabei rechtlich etwas zu beachten habe oder darf ich dies ohne rechtliche Einschränkungen tun? Da es sich um reine Privatverkäufe von Gebrauchtwaren handelt, kann und möchte ich auch eine keine Gewährleistung geben, d.h. ich würde einen entsprechenden Hinweistext auf meiner Website anführen. Reicht dies aus? Oder was muß ich sonst noch beachten? Gilt das Fernabsatzgesetz auch in diesem Fall?

Ja. Allerdings nur für sechs Monate.

Ausschluß jeglicher Gewähr ist nur dann zulässig, wenn ein gewisser professioneller Rahmen vermisst wird UND wenn die Sachen ordnungsgemäß funktionieren. D.h. die sechs Monate stehst Du im Ernstfall u.U. - bei mangelnden Beweisen der Unschuld - gerade. Verschweige nichts und führe nicht in die Irre und Du bist aus dem Schneider.

cenus 19.12.2005 15:14

Ich will bzw würde auch nichts beschönigen und die Gegenstände so beschreiben, wie sie sind. Mir geht es nur darum, dass ich mich absichern kann, dass ich keine Gewährleistung geben kann und will. Wenn ich z.b. eine gebrauchte Umschaltbox als leicht defekt gebraucht um ein paar Euro verkaufe, dann möchte ich nicht dafür ein halbes Jahr Garantie/Gewährleistung geben.

Es gibt ja immer wieder so lustige Leute, die etwas ganz billig erwerben und dann noch ein Neugerät erwarten.

Hauptsächlich würde ich jedoch Bücher und Zeitschriften abgeben.

Ebay kommt für mich nicht in Frage, da dort in jedem Fall Kosten anlaufen, egal, ob man den Artikelo verkauft hat oder nicht.

Marc 19.12.2005 15:28

Das Ganze steht und fällt mit der Frage, ob du hier privat oder gewerblich handelst. Das tust du, wenn du planmäßig auf gewisse Dauer, zum Zweck der Gewinnerzielung handelst. Wenn du vielleicht über drei Monate hinweg zwei Dutzend Dinge aus dem Hausrat verkaufst, könntest du ein solcher Grenzfall werden.

Ansonsten kannst du als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Bitte nichts von „EU-Recht“ und anderen Märchen schreiben, sondern schlicht „unter Ausschluss der Gewährleistung“. Die Dinge solltest du in deinem eigenen Interesse wahrheitsgemäß beschreiben. Die besonderen Fernabsatzregeln gelten nicht, wenn du privat agierst.

cenus 19.12.2005 15:41

Zitat:

Original geschrieben von Marc
Das Ganze steht und fällt mit der Frage, ob du hier privat oder gewerblich handelst. Das tust du, wenn du planmäßig auf gewisse Dauer, zum Zweck der Gewinnerzielung handelst. Wenn du vielleicht über drei Monate hinweg zwei Dutzend Dinge aus dem Hausrat verkaufst, könntest du ein solcher Grenzfall werden.

Ansonsten kannst du als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Bitte nichts von „EU-Recht“ und anderen Märchen schreiben, sondern schlicht „unter Ausschluss der Gewährleistung“. Die Dinge solltest du in deinem eigenen Interesse wahrheitsgemäß beschreiben. Die besonderen Fernabsatzregeln gelten nicht, wenn du privat agierst.

Danke für den Hinweis mit der Formulierung.

Wenn ich jetzt einen zu verkaufenden Gegentstand über mehrere Wochen oder Monate auf meiner Homepage anbiete, weil keiner ihn haben will oder weil keine die Website findet, dann wird davon ausgegangen, dass man gewerblich handelt? Ich bin diesbezüglich ein wenig irritiert.

Oli 19.12.2005 15:55

Zitat:

Original geschrieben von cenus
Danke für den Hinweis mit der Formulierung.

Wenn ich jetzt einen zu verkaufenden Gegentstand über mehrere Wochen oder Monate auf meiner Homepage anbiete, weil keiner ihn haben will oder weil keine die Website findet, dann wird davon ausgegangen, dass man gewerblich handelt? Ich bin diesbezüglich ein wenig irritiert.

Nein - das ist nicht gewerblich. Gewerblich könnte es nur werden, wenn Du - wie oben erwähnt - planmäßig auf Dauer zum Zwecke der Gewinnabsicht verkaufst.

Das wäre in diesem Fall nicht gegeben.

Gewinnabsicht wäre z. B., wenn Du Artikel vorher günstig erwirbst (z. B. über Ebay, etc.), und dann mit einem höheren Preis wieder verkaufst.

Ciao Oliver


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