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Grundgehalt Programmierer?!?!
Ich bin Abgänger einer HTL für EDV und Organisation ohne Berufserfahrung.
Mir wurde heute ein Anstellungsvertrag zugesandt in dem ich in den ersten drei Monaten € 1.600,-- und ab dem vierten Monat € 1.700,-- Brutto bekommen würde. Meine Anstellung würde am 09.01.2006 beginnen. Ich wäre im Bereich der Softwareentwicklung (Programmierer) tätig, was ja bedeutet, dass ich in die Stufe ST1 falle. Im Anstellungsvertrag steht zu den Vertragsgrundlagen: „Die Tätigkeit unterliegt dem Kollektivvertrag für Angestellte im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.“ Weiters würde ich als technischer Angestellter eingestellt werden. Sind diese Beträge kollektivvertraglich gerechtfertigt? lg, Thomas! |
Welche Zusatzleistungen / Rahmenbedingungen stehen dabei?
Überstunden? Arbeitszeit? Ich hab damals ebenfalls mit 1700.- angefangen, bekam aber kein Firmenhandy oder Fahrzeug (ok, bei dir wohl nicht notwendig), dafür werden Überstunden ab der Ersten ausbezahlt - unbefristetes Dienstverhältnis (ist leider oft bei Programmierern befristet). |
Re: Grundgehalt Programmierer?!?!
Zitat:
die zeiten wo man sich den job aussuchen konnte sind lange vorbei. heute kann man froh sein überhaupt einen guten job zu bekommen. was man heute so in der arbeitswelt erlebt ist wirklich arg und es wird nicht besser. chrisne |
Re: Re: Grundgehalt Programmierer?!?!
Zitat:
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Es sind keine besonderen Leistungen etc angegeben.
In der Woche 38 1/2 Stunden... Ich nehme mal an ab 40 werden sie als Überstunden bezahlt. Ich habe keine Pauschale. Kein Dienstfahrzeug. Handy und Notebook denke ich auch, dass ich nicht bekommen werde. Und ist das "normal" dass ich in den ersten 3 Monate "nur" 1600 bekomme? lg, Thomas! |
hi,
das ist durchaus üblich, dass man z.B. 3 monate lang weniger bekommt und das gehalt dann erhöht wird. meine empfehlung: job annehmen, dich nebenbei weiterbilden und auch umsehen, was so gesucht wird bzw. ob es andere, für dich interessante arbeitsangebote gibt. fg -hannes |
http://www.interesse.at/Content.Node.../itkv2006.html
IT KV 2006 weiß jemand wie man das interpretieren soll? "Für BerufseinsteigerInnen ohne Berufspraxis können in der Einstiegsstufe die Mindestgrundgehälter für maximal 12 Monate um bis zu 12,5 % herab gesetzt werden" lg, Thomas |
@thomas spengergasse?:D
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was?
hat niemand eine idee dazu? lg, Thomas! |
Zitat:
ein jahr lang können sie dir 12,5% weniger gehalt zahlen als im mindestens im kv drinnen steht. |
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