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spunz 27.03.2001 20:36

http://www.heise.de/newsticker/data/wst-27.03.01-002/

lllooollll

mike 27.03.2001 20:57

Ich denke, die sollten auch untersuchen, wie Lehrer derartige Beurteilungen abgeben können. Aussagen wie "stand kurz vorm Selbstmord" oder "schafft die Matura ohnedies nicht" geben einem schon zu denken.

Ich hoffe, unser Oberstudienrat wol kann da Entwarnung geben, dass das bei uns nicht auch so gehandhabt wird ;) Er tuts sicher net, da bin i ma sicher ;)

reemrev 27.03.2001 21:50

Nix für ungut, aber auf Zitate allein geb'ich nichts, der Zusammenhang ist wichtig. Beim Th. Bernhard haben sich auch alle fürchterlich aufgeregt, ohne das gesamte Stück zu kennen.

mike 27.03.2001 22:16

ist prinzipiell richtig, doch wüsste ich nicht, in welchem zusammenhang derartige zitate ok wären, wenn es um die schriftlichen notizen einer lehrerkonferenz geht

wol 27.03.2001 23:33

In dem Beitrag gehts ja um eine höhere Schule, da kann ich nix dazu sagen. In der Grundschule ist das ganz anders, die meisten von uns sehen ihre Klasse als "erweiterte Familie" an und reißen sich den berühmten Haxn für die lieben Kleinen aus.

Phantomias 28.03.2001 00:15

Also da gings bei uns in der Schule doch WESENTLICH härter zu...

Mal zur Verteidigung der Lehrer:
Wieso sollten Lehrer nicht auch sagen oder schreiben dürfen, was sie denken?
Sind ja auch nur Menschen..

Und solange solche Aussagen nur in den Konferenzen fallen...wen interessier's?

Solange sie den Schülern sowas nicht ins Gesicht sagen...

reemrev 28.03.2001 00:36

z.B:"Schüler XXX stand kurz vorm Selbstmord, was angesichts der familiären Verhältnisse (Vater Alkoholiker, Mutter auf dem Selbsterfahrungstripp, XXX trägt die gesamte Verantwortung für sich und seine beiden Geschwister) zwar eine drastische aber durchaus, wenn auch schwer verständliche und nachvollziehbare Reaktion des Betroffenen auf sein soziales Umfeld ist.
Der daraus entstandene Leistungsabfall ist somit logische Konsequenz, der nicht dem Schüler XXX anzurechnen ist. "

"Schülerin YYY schafft die Matura ohnehin nicht ab, dies würden die gesetzlichen Rahmenbedingungen gar nicht zulassen, ihr Protest aber als solcher ist durchaus legitim , zudem er in einer ihrer Alterstufe adäquaten Form vorgetragen wurde."




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