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-   -   Frage: Verstoss gegen AGB (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=177097)

abcxyz 30.10.2005 11:30

Frage: Verstoss gegen AGB
 
Hallo!

Mich würde interessieren wie weit ein Provider bei Verstoss gegen deren AGB bei Betrieb eines Servers und bei einem Heimnetzwerk (mehr als 1 PC am Internet) gehen kann.
Muss man da gegebenenfalls sogar mit Anklage und Haft oder Geldstrafe rechnen?

Hat da jemand Erfahrung oder ist da jemand sehr versiert auf diesem Gebiet?

Danke.

chrisne 30.10.2005 12:10

ich würde einmal sagen, mehr als kündigung wird im normalfall nicht passieren.

rev.antun 30.10.2005 13:46

... und vor allem wie soll er es mitbekommen das du mehr als ein endgerät laufen hast ;) server -> solange keine ap's laufen die er nicht mitbekommt, was soll's :D

Lord Frederik 30.10.2005 13:47

da die frage sich auf kann bezieht. ja er kann - ob ihm allerdings ein richter dazu zu allem recht gibt und haft zb. herauskommt ist mehr als unwahrscheintlich.......

abcxyz 30.10.2005 14:56

Was genau kann er?
Haft, Geldstrafe?
Angenommen im schlimmsten Fall, wenn Richter und Anwalt und Provider unter einer Decke stecken? *nur mal angenommen*

Danke.

Wembley 30.10.2005 15:37

Zitat:

Original geschrieben von abcxyz
Was genau kann er?
Haft, Geldstrafe?
Angenommen im schlimmsten Fall, wenn Richter und Anwalt und Provider unter einer Decke stecken? *nur mal angenommen*

Danke.

Richter und Anwälte dürfen nicht unter einer Decke stecken. ;)

Im Ernst: So lange niemand konkret einen Fall kennt, wo solch ein Verstoss gegen die AGB zur Anzeige gebracht wurde oder gar vor Gericht landete, wird dir niemand eine halbwegs verbindliche Antwort geben können. Das fängt schon damit an, als was so ein Verhalten laut Strafgesetzbuch zu werten ist. Selbst wenn hier drei Juristen posten würden, kämen wahrscheinlich fünf Rechtsmeinungen heraus.

Ich persönlich bezweifle, dass ein Provider überhaupt jemals diesen Weg gegangen ist. Aber sollte ich mich da irren, bitte posten.

Gruß
Wembley

abcxyz 30.10.2005 15:50

Mir ist auch keiner bekannt.
Aber vielleicht werde ich zum Präzidenzfall, denn ich hab etwas im Internet über eine mächtige Organisation geschrieben. Und scheinbar ist kurzer Prozess kein Thema für die *ggg*
Schade aber was solls ;)

Nur seltsam: Ich habe meine Kündigung schon vor langem eingereicht, werde aber erst im Februar/März laut Bestätigung entlassen aus dem Vertrag. Nun nach der Äusserung, gab es Modemprobleme und das Modem liess sich von Liwest nicht mehr ansprechen laut Techniker. Also sollte jemand kommen. Dann ging es wieder und ich rief an, dass es wieder ginge und keiner kommen müsse. Dann ging es wieder nicht, also sollte doch wieder einer kommen. Jetzt geht es wieder seither ohne Probleme. *ggggg*
Ich wette die stehen morgen früh um 8 auf der Matte. Der Rest mag Wahnvorstellung sein ;)

MfG.

Gandalf 30.10.2005 16:51

seh ich das richtig das du deine Kündigung mit kurzen Netzausfällen in verbindung bringst ? - hey man kanns auch übertreiben ;)

Oli 30.10.2005 18:39

Der Provider kann Dich max. auf Schadenersatz verklagen, wenn ER nachweisen kann, dass ihm durch die Mehrfachnutzung ein Schaden entstanden ist.

Das wird ihm aber sicher schwerfallen.

Ebenfalls wäre eine Unterlassungsklage möglich.

Der Strafrahmen ist bei Schadenersatz u. a. abhängig, ob vorsätzlich, und wie hoch der Schaden ist.

In Deinem Fall wird nichts herauskommen, max. kündigt er den Vertrag.

Ciao Oliver

abcxyz 30.10.2005 18:56

thx :)


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