![]() |
Schlaf erzwingen bzw. selbst betäuben
Hallo!
Nach einer Unterhaltung mit einem Arbeitskollegen stellte sich uns folgende Frage: Wenn jemand zb. neben einer Baustelle wohnt oder an der Autobahn und deshalb in der Nacht oft aufwacht und nie zu schlaf kommt.. Kann sich dann diese Person mit Schlafpulvern weiterhelfen bzw. K.O Tropfen oder sonst noch etwas? Oder hat so etwas immer Gesundheitliche Folgen? |
vielleicht sollte mans zuerst mal mit ohrenstöpseln probieren.
|
1) Ohrenstöpseln
2) Arzt aufsuchen (es können nämlich andere Ursachen für die Schlafstörungen vorhanden sein, abgesehen vom Lärm). 3) Schlafmittel nur nach Verschreibung K.O. Tropfen ? :rolleyes: Ich hoffe, die Frage ist nicht ernst gemeint. Natürlich ist es schädlich, K.O. Tropfen einzunehmen - sind als Schlafmittel vollkommen ungeeignet. Als nächstes kommt die Betäubung mit einem Hammer ? :lol: Sollte dieses Person nicht fiktiv sein, dann zum Arzt, der kann weiterhelfen. |
ich hatte schon schlaftabletten verschrieben bekommen..
liegt daran, dass ich schlafstörungen hab.. also ich schlaf selten mal 2h durch oder so.. und wach sicher jede nacht mindestens 5x auf.. also 5mal wären eigentl. super.. :lol: ja.. hab auf jeden fall ein paar verschrieben bekommen und auch genommen.. der effekt war aber eher minimal.. in österreich sinds ja so streng mit tabletten solcher art.. also an was starkes rankommen ist schwer.. habn bei mir sogut wie keine wirkung gezeigt.. das einzige was immer hilft ist ein guter doppler wein :D.. mein persönlicher tip.. mfg |
Hier hilft unweigerlich: Den ganzen Tag sehr viel anstrengende Arbeit leisten, dann schläfst den Schlaf des Gerechten. :D Vielleicht bist zu faul?
|
Zitat:
Ciao Oliver |
najo.. ich sag mal eins..
schlafen kann man am friedhof! da landen wir sowieso mal alle ;).. |
Deine permantenten Schlafstörungen kann man jetzt immerhin als Grund für deine entartete Fahrweise geltend machen :D
|
Zitat:
|
wer früher stirbt ist länger tot ;) ...
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:01 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag