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Ich dacht ich kauf ein Notebook...
hi freunde...
ich hab mal ein topic, dass eher in die richtung konsumentenschutz geht... frag aber mal euch... ich hab vor ein paar tagen ein notebook in einem online-shop eines renovierten herstellers gekauft... bestellbestätigung bekommen, mit bankdaten, etc... nun wollte ich das geld überweisen, hab aber vorsichtshalber nachgefragt, ob ich bei verwendungszweck etc. was spezielles angeben soll... die antwort war jedoch etwas überraschend: "überweisen sie NOCH kein geld, da keins der notebooks vorhanden ist. die notebooks wurden kürzlich verkauft.... VIELLEICHT werden MAL wieder welche von dieser serie gebaut"... da war ich baff. ehrlich gesagt frag ich mich, ob es überhaupt legal ist etwas in nem online shop anzubieten, dass gar nicht mehr vorhanden ist... ich hab mich mit abgabe meiner online-bestellung ja verpflichtet das nb zu kaufen und zu bezahlen - d.h. der hersteller müsste ja auch verpflichtet sein die ware zu haben... die aussgage wird vielleicht mal wieder gebaut ist dabei die härte... vielleicht mal in drei monaten... oder in nem jahr... dann ist das bestellte gerät eh nur mehr einen bruchteil des neupreises wert... also... auch wenns hier nicht herpasst: was würdet ihr machen? mfg sigi |
a) was is das für ein Händler?
b) was ist das für ein spezielles Notebook, das erst in monaten wieder zusammengebaut wird Zum anderen - natürlich kann ein Händler Produkte anbieten, die er nicht auf Lager hat - es kann ja auch im Bestellsystem ein falscher Lagerstand sein - aber üblicherweise wird dann die Ware kurzfristig nachbestellt. Ich würde die Bestellung einfach stornieren und mir einen anderen Händler suchen... |
vielleicht sind im laufe der renovierung die notebooks beschädigt worden. :lol:
1. hast beim onlinekauf sowieso ein 14-tägiges rücktrittsrecht somit hält sich deine verpflichtung in grenzen 2. wird schon was über die verfügbarkeit oder lieferzeit irgendwo in den agb des händlers stehen Welcher händler wars denn? Wär schon interessant? |
dass ein gültiger (kauf)vertrag zustandengekommen ist, ist hier offensichtlich.
hat er dir ein bestimmtes notebook verkauft oder einfach eines aus einer bestimmten serie? - je nach dem gattungs- oder speziesschuld mit eventuell anderen rechtsfolgen. wenn du das notebook zu diesem preis willst kannst du auf vertragserfüllung klagen. ist für dich dabei ein schaden entstanden kannst du entweder den nichterfüllungsschaden (schaden, dass du das gerät nicht hast und damit was hättest machen müssen) einklagen oder, wenn du vom vertrag zurücktrittst den für dich dadurch entstandenen vertrauensschaden einklagen. in beiden fällen hat sich der händler freizubeweisen (also, dass ihn kein leichtes verschulden trifft)! mir wärs den stress eigentlich auch nicht wert, drum würd ich mir auch einfach einen anderen händler suchen ... |
Re: Ich dacht ich kauf ein Notebook...
Zitat:
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Ja, da habe ich schon einiges darüber in der Zeitschrift "CT" gelesen, besonders bei Notebooks scheint das Sitte zu sein. Anbieten und Wochen, gar Monate später zu liefern. Durch diese Vorgehensweise scheint sich dadurch der Gewinn für den jeweiligen Händler zu erhöhen.
Wenn dann einer gar Student ist und das gute Stück schon dringend braucht, steht er ganz schön auf der Seife ... |
Zitat:
Aber es gibt genug ordentliche Händler, die sofort liefern - auch die Computersupermärkte haben ihre Produkte auf Lager. |
Mach unbedingt von deinem Rücktrittsrecht Gebrauch und storniere den Auftrag, man weiss ja nie, ob dir der Händler nicht vielleicht nach Ablauf der Frist irgendwie blöd kommt wegen der Bezahlung.
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sag schon wer, dell?
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nicht lachen...
bei dem renomierten händler handelt es sich um GERICOM... man weiß ja, dass gericom in sachen support etc. nicht sonderlich gut ist... und die nb sind auch nicht das gelbe vom ei... das wusste ich natürlich auch schon vorher - der preis war aber zu verlockend... naja... nacher ist man immer schlauer... mfg sigi |
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