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J@ck 27.09.2005 17:16

Gesetzfrage
 
Ist für meine Sista, daher fass ich mich kurz: Will mit einem Typen vom Ausland heiraten, der will hier in Wien ein kleines Geschäft kaufen und da arbeiten.
Darf er das?

Weiters: Er meint dass mit 01.01.2006 die Gesetzeslage sich ändert und es daher unmöglich wird -> drängt auf Hochzeit noch in diesem Jahr was aber meiner Schwester nicht so behagt.

Dank für eure Hilfe :)

Br@in 27.09.2005 17:28

EU oder EU-Ausland?

Meine Schwester hat unter ähnlichen Umständen einen Tunesier geheiratet. Nur Schwierigkeiten - schon 2 mal vor Gericht gewesen und hatte sogar schonmal ein Messer im Bauch...

Obwohl er ein netter Kerl ist, treibt der sich nur mit Idioten herum...

Wenn sie noch Hirn hat, heiratet sie erst wenn es soweit ist.

Und das mit dem Gesetz halt ich für ein Gschichtl. Das ist nur zum Druckmachen. Für viele Bürger anderer Länder ist AT / DE das gelobte Land. Die stellen sich das noch viel besser vor als es tatsächlich ist...

jayjay 27.09.2005 19:00

im iprg (internationales privatrecht) ändert sich hier in nächster zeit nichts - wenn sie in österreich heiraten will gelten die österreichischen formvorschriften und die ändern sich auch nicht. §§ 16ff IPRG bzw. EheG
eventuell erlischt dann seine aufenthaltsbewilligung ...

wenn er deine schwester heiratet wird er sich wohl sehr viel leichter tun hier eine arbeitsbewilligung bzw. die staatsbürgerschaft zu bekommen (ich geh mal davon aus, dass nicht-eu-ausländer, weil sonst ohnehin kein problem da niederlassungs/dienstleistungsfreiheit). wenn er sich selbstständig machen will seh ich da sowieso schon mal enorme gewerberechtliche probleme ...

was bei solchen ehen dann sehr oft rauskommt kann man eh den medien entnehmen :rolleyes: und ansprüche nach österreichischem recht im nicht-eu-ausland geltendmachen, viel spass bis unmöglich.

J@ck 27.09.2005 19:01

EU Ausland.

Um die Menschen mit denen er sich rumtreibt, mach ich mir keine so großen Gedanken, es ist eher die Frage ob er gleich von anbeginn an das Geschäft kaufen darf um somit die frische Familie erhalten kann.

Ihr Plan war nächster Frühling/Sommer.

Michi B 27.09.2005 20:18

was er wohl meint ist das staatsbürgerschaftsgesetz, das jetzt erneuert wurde und momentan in begutachtung ist...
es ändert sich hier nur die zeit bis zur einbürgerungen, mit dem geschäft etc. hats nichts zu tun...
überhaupt bezweifle ich, daß es einen unterschied für das neue staatsbürgg. macht, ob noch jetzt oder erst im nächsten jahr geheiratet wird => also in zukunft: 5 jahre nach heirat

aber als verantwortungsvoller bruder würd ich mir das ganze nochmal genauer anschauen (überhaupt wenn er so drängt) ;)

J@ck 27.09.2005 20:57

Hmm.. danke für die Antworten, natürlich werd ich mich da etwas tiefer reinknien :)

Wer oder wo ist meine korrekte Ansprechperson für all diese Detailfragen?

W4tl 28.09.2005 07:43

hallo

wende dich doch mal an die KIAB (Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung) die können dir warscheinlich helfen.

J@ck 28.09.2005 08:45

Danke, mach ich demnächst :)

enjoy2 28.09.2005 14:21

Ich würde mich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, in Wien die BPD wenden

imho wird es auch mit dem neuen Fremden- bzw. Aufenthaltsgesetz so sein, dass ein Drittstaatsangehöriger eines öst. StA in Österreich ohne Arbeitsbewilligung nach denselben gesetzlichen Bestimmungen, die auch ein Österreicher einzuhalten hat, arbeiten darf.


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