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guvi1 16.09.2005 15:49

Werbemails erlaubt?
 
ich habe gerade eine maiö bekommen,wo drin steht das Werbemails erlaubt sind.
Ich dachte Spam per MAil ist verboten?

*Hinweis lt. §107 TKG 2003:*
Seit dem 20.8.2003 ist das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Das Versenden
von Werbe-eMails ist nach den neuen Bestimmungen an Firmen nicht mehr verboten!
Sollten Sie dennoch ungewollt diesen Newsletter erhalten haben, möchten wir uns
entschuldigen, Wenn Sie keine weiteren Informationen möchten, senden Sie bitte
diesen Newsletter mittels "antworten" und dem Betreff: "eMail-Adresse löschen"

Satan_666 16.09.2005 15:57

Ich denke, du redest hier von 2 unterschiedlichen Paar Schuhe: Werbemail muss nicht unbedingt Spam sein.

Spam ist unverlangte Werbung. Wenn ich also einen Newsletter bestelle, dann wird da drin sicher auch Werbung betrieben - aber ich kriege ja die Mail auf meinem Wunsch hin und damit ist es kein Spam!

guvi1 16.09.2005 19:07

...sollten sie dennoch un gewollt....

da steht die Antwort schon drinnen,ist ungewollt!

nie und nimmer Newsletter bestellt.

FordPrefect 17.09.2005 13:26

Du musst das mal genau durchlesen. Es ist hier von Firmen die Rede und nicht von Privatpersonen.
D.h. auf eine Firmenmailadresse darf man Spam versenden. Die Frage ist dabei wie das mit der Mailadresse eines Mitarbeiters ist.
lg
Peter

DeepB 17.09.2005 14:04

Zitat:

Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I 70/2003:

§ 107 (1) Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. Der Einwilligung des Teilnehmers steht die Einwilligung einer Person, die vom Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluss.

(2) Die Zusendung einer elektronischen Post - einschließlich SMS - an Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz ohne vorherige Einwilligung des Empfängers ist unzulässig, wenn

1. die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt oder
2. an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist.

(3) Eine vorherige Zustimmung für elektronische Post gemäß Abs. 2 ist dann nicht notwendig, wenn
der Absender die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat und
diese Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt und
der Kunde klar und deutlich die Möglichkeit erhalten hat, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation von vornherein bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen.
(4) Die Zusendung einer elektronischen Post - einschließlich SMS - an andere als die in Abs. 2 genannten Empfänger ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zulässig, wenn der Versender dem Empfänger in der elektronischen Post oder in der SMS ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.

(5) Die Zusendung elektronischer Nachrichten zu Zwecken der Direktwerbung ist auch bei Vorliegen der Voraussetzungen der Abs. 2, 3 und 4 unzulässig, wenn die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine authentische Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann.


...


nachzulesen auf http://www.i4j.at/e-mail/e-mail.htm


DeepB

The_Lord_of_Midnight 18.09.2005 18:54

die einzig richtige antwort auf solche mails ist, NICHT zu reagieren sondern seinen spamfilter zu trainieren. weil mit einer antwort bestätigt man ja nur, daß die betreffende mail-adresse existiert und auch gelesen wird, was die spam-flut nochmals stark erhöhen wird.

Satan_666 19.09.2005 11:05

Zitat:

Original geschrieben von DeepB
nachzulesen auf http://www.i4j.at/e-mail/e-mail.htm


DeepB

Dieses Gesetz gilt selbstverständlich ausschließlich für Versender aus Österreich. Es gelten nämlich immer die Gesetze des Landes, von dem aus die Mail verschickt wird....

The_Lord_of_Midnight 19.09.2005 22:04

finde ich nicht richtig. denn wenn mir jemand eine mail schickt, sollte er auch österreichische gesetze einhalten. wenn er das nicht will, soll er halt in seinem land bleiben.
wozu haben wir eine eu ?
aber es ist schon klar, die eu interessiert nur die wirtschaft.
die firmen müssen es einfach haben, ob wir als konsumenten die krot fressen, interessiert dort keinen.
wie gesagt, aus meiner sicht finde ich es falsch. weil wenn mir jemand was verkaufen will, denke ich sollte er sich auch an die gesetze des landes halten, in dem ich wohne und kaufe.

Satan_666 20.09.2005 09:51

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
finde ich nicht richtig. denn wenn mir jemand eine mail schickt, sollte er auch österreichische gesetze einhalten. wenn er das nicht will, soll er halt in seinem land bleiben.
wozu haben wir eine eu ?
aber es ist schon klar, die eu interessiert nur die wirtschaft.
die firmen müssen es einfach haben, ob wir als konsumenten die krot fressen, interessiert dort keinen.
wie gesagt, aus meiner sicht finde ich es falsch. weil wenn mir jemand was verkaufen will, denke ich sollte er sich auch an die gesetze des landes halten, in dem ich wohne und kaufe.

Richtig finden tu ich das auch nicht - nur was willste tun? Da müsste es ja internationale Abkommen geben, die das reglementiert. Und das wird wohl schwierig auf dieser Welt.... :rolleyes:

The_Lord_of_Midnight 20.09.2005 22:45

ja, wie gesagt.
wenn die eu aus der sicht des kosumenten und des menschen denken würde, dann wäre es anders.


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