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-   -   deutsche gesetzgebung... (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=171616)

schichtleiter 10.08.2005 03:11

deutsche gesetzgebung...
 
http://lawww.de/Library/stgb/328.htm
:roflmao:
Zitat:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,wer (...)
eine nukleare Explosion verursacht.

pc.net 10.08.2005 10:06

http://www.wcm.at/forum/showthread.php?s=&postid=899115

da hat jemand den KS nicht ordentlich gelesen :D ...

JetStreamer 10.08.2005 18:31

http://www.sinnlosegesetze.de/
;)

z.B.
Zitat:

Chico/Florida:
Das Zünden von Atomwaffen wird innerhalb der Stadtgrenzen mit $ 500 bestraft.

JetStreamer 10.08.2005 18:32

doppelpost

Moose 10.08.2005 22:34

Kapier das Gelachter nicht wirklich?
Radioaktives Material kann entwendet werden und dann hat man eine Handhabe? Das mit der Explosion ist vielleicht ein bisserl zu wenig bestraft ;)

Reihe ich jetzt gerade nicht bei den sinnlosen Gesetzen ein.
(bezieh mich mal auf diesen Text)

jayjay 10.08.2005 23:37

in österreich gibts im stgb (gemeingefährdungsdelikte / BT II) ähnliche tatbestände. was daran lustig sein soll versteh ich jetzt auch nicht.

die 5 jahre beziehen sich ja lediglich auf die gefährdung. in der regel bringt etwa eine atombombe ja auch personen- und sachschäden mit sich. da wird der gefährdungstatbestand dann sowieso konsumiert. von zivilrechtlicher haftung ganz zu schweigen ...

schichtleiter 10.08.2005 23:59

btw, jayjay, ich wollt dich letztens was gesetzliches fragen :D

angenommen, ich begehe ein "verbrechen" wie ruhestörung. werde auf frischer tat ertappt (von der polizei). und hau dann ab ( zu fuss, also ohne irgendwelche weiteren gesetze zu brechen ). sie forschen mich dann aus... müsste ich dann damit rechnen, schwerer zu bestraft werden bzw. würde das schon als wiederstand gegen die staatsgewalt eingestuft?

(nein, das ist mir nicht passiert, geht um eine wette ;))

jayjay 11.08.2005 00:06

"ruhestörung" ist schon mal kein verbrechen sondern ein "normales" verwaltungsdelikt, das nur mal so ;)
und widerstand gegen die staatsgewalt ists auch nicht, wenn du davonrennst.

im wold gelten aber sicher andere gesetze :D

schichtleiter 11.08.2005 00:16

Zitat:

Original geschrieben von jayjay

im wold gelten aber sicher andere gesetze :D

:roflmao:
allerdings, kennst die vmax-tafel mit den einschusslöchern ?
:ms:


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