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Tauschbörsenurteil
In der Futurezone vom ORF steht jetzt zu lesen, dass die Herausgabe von Verbindungsdaten nicht mit dem Telekomgesetz kolidiert, weil es sich um Stammdaten handelt.
http://futurezone.orf.at/futurezone....1358&tmp=81519 |
Zitat
Zitat aus dem Artikel:
"Provider müssen Userdaten bekannt geben Provider müssen bei Rechtsverstößen ihrer Kunden Auskunft über deren Namen und Wohnadresse geben - auch bei der Verwendung einer dynamischen IP-Adresse. Das hat der OGH am Dienstag bestätigt. " |
Re: Zitat
Wie kann ein Provider Daten herausgeben, die er gar nicht haben darf?
Zitat:
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Re: Tauschbörsenurteil
Zitat:
also der richter muss auch nochmal studieren gehen :p |
Ich fürchte halt, dass das Gesetz kräftig gebeugt wird, um es der Plattenindustrie recht zu machen. :(
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ja ja, das neutrale gericht :(
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das wars endgültig :rolleyes:
ich kauf nie wieder eine CD... |
auch keine rohlinge :D
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Zitat:
...und Rohlinge kaufe ich natürlich auch. Aber die werde ich wohl nicht zurückgeben. :ms: |
Re: Re: Zitat
Zitat:
Zitat:
Eigenltich betrifft mich das ja gar nicht, weil mit einem 56k Modem verzichtet man gerne auf Tauschbörsen - aber ärgern tut mich das schon. |
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