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Datenschutz für dynamische IP-Adressen
Der deutsche Internet-Anbieter T-Online darf Daten über die Internet-Verbindungen seiner Kunden nicht beliebig speichern.
Die dynamisch vergebenen IP-Adressen müssen gelöscht werden, sobald die für die Abrechnung notwendigen Daten erhoben sind, entschied das Amtsgericht Darmstadt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Es folgte damit der Auffassung des deutschen Bundesbeauftragten für Datenschutz. ... http://futurezone.orf.at/futurezone....tail&id=269539 Steht wohl im krassen Widerspruch zu der noch nicht umgesetzten EU Enforcement-Richtlinie, wie sie im letzten WCM beschrieben war. Zitat:
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