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The_Lord_of_Midnight 28.06.2005 23:57

Kein Vorsteuerabzug für Bp Ultimate und Shell V-Power Diesel ?
 
Hallo zusammen,
ich tanke mit meinem Firmenauto eigentlich immer Bp Ultimate Diesel oder Shell V-Power. Ist ja grundsätzlich kein Fehler, mehr Leistung, weniger Verbrennungsgeräusch, geringerer Verbrauch und weniger Abgase.

Nur ist mein Firmenauto vorsteuerabzugsberechtigt (ein Van). Das heisst die Leasing-Firma möchte natürlich auch für alle Kosten im Zusammenhang mit dem Auto den Vorsteuerabzug geltend machen. Die behaupten, daß angeblich der Ultimate und V-Power Diesel irgendwie international eingekauft wird und daher kein vorsteuerabzug möglich sei ?

Hat das damit zu tun, daß hier vielleicht die ÖMV nicht mitschneidet ?

Ich habe mir auch eine Bp-Rechnung über normalen Diesel angesehen und die mit dem Ultimate Diesel verglichen. Auf beiden Rechnungen war keine Steuer ausgewiesen.

Weiß dazu jemand Details, welchen Grund es geben kann, daß für umweltfreundlichen (bzw. natürlich weniger umweltschädlichen) Diesel kein Vorsteuerabzug möglich sein soll ? :eek: Das dieser Diesel steuerbefreit sein soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Weiß doch jeder daß wir für den Treibstoff ein paar 100% Steuern zu zahlen haben, egal wie man diese Abgaben nun auch nennen mag. Geht uns ja nicht so gut wie den Amis, daß wir Autos fahren können, die mehr als 20 Liter Super auf 100 km verbrauchen, weil der Sprit spotbillig ist.
:ms:

eAnic 29.06.2005 05:49

Tut mir leid, aber die Leasingfirma erzählt hier m.E vollkommenen Stuß.

Grundsätzlich gilt, das jede in Österreich erbrachte Lieferung oder Leistung (es gibt natürlich Ausnahmen, aber die kennt sicherlich jeder) grundsätzlich Steuerbar ist. Voraussetzung für einen Vorsteuerabzug jedoch ist der korrekte Ausweis auf der Rechnung - ich vermute mal hier liegt der Hund, weil du erwähnt hattest, daß auf keiner Rechnung USt ausgewiesen ist.

The_Lord_of_Midnight 29.06.2005 18:43

ja, aber wie gesagt. Auch beim normalen Diesel ist keine Steuer ausgewiesen. Kann aber sein, daß es deswegen ist, weil der Beleg den ich bekomme nur ein Lieferschein ist und noch nicht als Rechnung gilt. (Ich zahle mit Routex-Karte) Müsste ich nochmal überprüfen, wenn ich wieder so einen Beleg in der Hand habe.

frazzz 29.06.2005 18:48

mwst-rechnung verlangen...



aber:
dieses eine mal wäre ich grassers meinung :D

dein van fährt auch mit "normalen" diesel, also wäre zumindest der dif-betrag rauszurechnen.



oops, /ignore hat nicht gewirkt :eek:

The_Lord_of_Midnight 29.06.2005 19:01

Was ist so schlecht daran, wenn jemand MEHR für UMWELTFREUNDLICHEREN Diesel bezahlt, und daher auch noch MEHR STEUERN bezahlt ?
:confused:

meinereiner 30.06.2005 08:31

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Was ist so schlecht daran, wenn jemand MEHR für UMWELTFREUNDLICHEREN Diesel bezahlt, und daher auch noch MEHR STEUERN bezahlt ?
:confused:

frage,was erspart man sich denn wirklich?
und warum soll er umweltfreundlicher sein als normaler Diesel? sind doch beide schwefelfrei.

für mich ist es nur abzocke der Tankstellen.

wurde auch schon von ÖAMTC,Arbö,etc. festgestellt.

Oli 30.06.2005 09:54

1. ich muss mal beim nächsten Tanken meinen Routex-Beleg checken,
ob die MWST ausgewiesen ist (ich tanke normalen Diesel)

Grundsätzlich gilt, wie bereits erwähnt, die MWST-Pflicht, auch
bei anderen Dieselsorten. Wird diese jedoch auf der Rechnung
nicht ausgewiesen, dann ist dies einerseits ein Vergehen des
Rechnungslegers - es kann ein korrekte Rechnung urgiert werden -
andererseits ist der Vorsteuerabzug nicht erlaubt.

2. lt. Autofahrerclubs verringert ULTIMATE Diesel zwar den Verbrauch
und den Schadstoffausstoß (minimalst), die Ersparnis steht jedoch
in keiner Relation zum Preisaufschlag, der hier verrechnet wird.

Für den Konsumenten rechnet es sich daher nicht - und ich denke
mal, ökologisch ist das ganze auch ein Schmäh. Da gibt es bessere
Möglichkeiten (z. B. Beimengung von RAPS etc.)

Liebe Grüße
Oliver

pc.net 30.06.2005 10:59

zur verpflichtung der angabe der umsatzsteuer sh. hier:
http://www.ihrebuchhaltung.at/rechnungsausstellung.html

sofern die umsatzsteuer auf der rechnung aufgrund obiger regelung nicht ausgewießen ist, kann diese rechnung jedoch trotzdem zum vorsteuerabzug herangezogen werden ...

Odessa 30.06.2005 12:49

Zitat:

Original geschrieben von Oli
2. lt. Autofahrerclubs verringert ULTIMATE Diesel zwar den Verbrauch
und den Schadstoffausstoß (minimalst), die Ersparnis steht jedoch
in keiner Relation zum Preisaufschlag, der hier verrechnet wird.

Für den Konsumenten rechnet es sich daher nicht - und ich denke
mal, ökologisch ist das ganze auch ein Schmäh. Da gibt es bessere
Möglichkeiten (z. B. Beimengung von RAPS etc.)

Das es sich nicht rechnet ist korrekt, wenn man den Faktor Umwelt weg läßt. Ist halt jetzt die Frage wieviel dir die Umwelt wert ist!!! Und das dürfte bewiesen sein, das er weniger Schadstoffe raushaut.

Wenn du zb jedes Jahr für Greenpeace oder sonstige Umweltschützer spendest, kannst du ja anstelle von dem den Superdiesel tanken.
VT: du weißt was mit deiner "Spende" passiert :)

Ausserdem bei den heutigen Benzinpreisen is eh schon wurscht :(

lg,
Odi

eAnic 30.06.2005 13:35

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
zur verpflichtung der angabe der umsatzsteuer sh. hier:
http://www.ihrebuchhaltung.at/rechnungsausstellung.html

sofern die umsatzsteuer auf der rechnung aufgrund obiger regelung nicht ausgewießen ist, kann diese rechnung jedoch trotzdem zum vorsteuerabzug herangezogen werden ...

Klar kann man alles machen - ob das der Finanzamtsbeamte genauso sieht, steht woanders geschrieben ;)


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