![]() |
ot: rechtsfrage
wenn ich jemandem kommentarlos ein päckchen mit einem verdreht/verbogenem querlenker schicke, könnte das als strafrechtlich relevante drohung geahndet werden? :rolleyes:
...nein, da explodiert nix :hehe: dazu ist zu sagen: derjenige kennt mich nicht persönlich, nur vom hallofon. somit könnte mein körperliches erscheinen als drohung aufgefasst werden. :( dabei bin ich nur 90kg auf 200cm "ruhe in sich selbst" :lol: |
Wenn der Querlenker aus seinem Auto ist dann ja...
|
Zitat:
nö, der is aus meinem :D |
und wie siehts mit einem e-mail mit included mp3 aus?
nur ein song der hinichen :lol: |
Kann man schon als Beleidigung auffassen.
|
Zitat:
|
Zitat:
vor oder nach dem packerl :confused: :lol: |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:10 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag