![]() |
Erster Kazaa User bei Der TA wird Verklagt
Leute, wie soll es auch schon sein bringe ich wieder mal Neuheiten aus der TA.
Habe heute erfahren dass der erste User (Steiermark) von einem Rechtsanwalt (später wahrscheinlich auch gerichtlich) verklagt wird. Man hat seine dynamische IP und Uhrzeit herausgefunden und wieviel er zum Upload angeboten hat (1800 Musikstücke!!!!). Nicht nur das sondern auch ca. 2000Titel !! hat er heruntergeladen! :eek: Wollte euch nur vorwarnen falls ihr einen TA Anschluss habt und immer noch Kazaa benutzt aufpassen!! Bitte steigt um von Kazaa auf andere und verbrennts euch nicht die Finger mit sowas. Wenn ich genauere Sachen in Erfahrung bringen kann soll ich die euch auch mitteilen??? oder lassen wir das Thema ganz? Eure Meinung bitte! |
NEWS sind immer gut, bitte weiter posten wennst was weißt.
bin allerdings schon lange kein kazaa user mehr.... |
Bitte Quelle angeben!
Im Endeffekt übrigens selber schuld... wenn man in Ö bislang eh' quasi Narrenfreiheit beim Downloaden hat, so sollte man doch zumindest nix Uploaden! Liest man doch überall, dass der d/l strafbar ist. Ausserdem 1800/2000 Titel :eek: |
Ist UTA dasselbe wie TA?
Gabs nicht vor kurzem eine "Wir laden alles runter" Werbung von UTA? :rolleyes: |
eigentlich ist der irgendwie selber schuld. normalerweise kann man sich das verzeichnis für den up- und download selber aussuchen. man muss als user unbedingt nicht alles "sharen".
|
Zitat:
|
Bitte schreib uns solche News weiter hin ins Forum rein ist recht interessant und man weis auf was man aufpassen muss.
MfG noger123 |
SSKM
aber ich frage mich, wie lange es dauern wird, bis auch andere Provider dran kommen.
Und wofür das Ganze? Um einen Song oder einen Film in jämmerlicher Qualität auf der Festplatte zu haben? Also gerade bei Filmen sehe ich das ganze nicht ein. Die Qualität ist meistens ein Horror. Und das drei Monate bevor der Film auf DVD erhältlich ist. Also ich kapiers nicht wirklich. lg Tellme |
Re: Erster Kazaa User bei Der TA wird Verklagt
Zitat:
Die TA darf den namen zur ip gar nicht rausrücken! |
Wunderlich.
Das verwundert mich auch. Stand doch im WCM zu lesen, dass die herausgabe der Verbindungsdaten laut Telekomgesetz nicht möglich ist, da der Strafrahmen dafür mindestens ein Jahr betragen muss und Urheberrechtsverletzungen maximal mit einem halben Jahr geahndet werden können.
Ist also das im WCM stand schon überholt? Dafür wäre ja eine Gesetzesnovelle notwendig, oder hat die TA die Daten freiwillig herausgerückt? Wann hast du das denn erfahren? Vielleicht letzten Freitag :D ? |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:53 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag