Zitat:
ein Motorroller, auf dem die Feuerwerkskörper transportiert wurden
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Genau deshalb gibt es gesetzliche Sicherheitsbestimmungen für den Besitz und den Transport von Feuerwerkskörpern, die je nach Sprengstoffgewicht in Klassen eingeteilt sind. Jede Klasse hat ihre eigenen Auflagen, die erfüllt werden müssen.
In Österreich darf also jemand, der keine Ausbildung zum Pyrotechniker oder sonstige Befähigungen in diese Richtung nachweisen kann (Sprengmeister etc.) nur zu Silvester Feuerwerkskörper kaufen und abschiessen (Klasse 1 und 2).
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