![]() |
Filesharingpauschale den nötigen Nachdruck geben
"Kultur-Flatrate statt Knast"
Für Filesharing wie auch für Filmkopien sollten ausschließlich die Telkos und Kabelgesellschaften verantwortlich sein, die die Kabelnetze betreiben und somit die Pauschale für die Künstler - eben ohne Zwischenhändler - einheben. Top-Filme sollten von den Netzbetreibern zusätzlich als Angebot gesehen werden mit 1-5 Filmen pro Monat für einen pauschalen Aufpreis von 5 Euro, im allgemeinen in Form von Tauschbörsen, im Speziellen in Form von Premium Downloads - ohne DRM. Damit ist man der Überwachung wie dem Wucher und der Inkriminierung (=Beschuldigung) wirksam begegnet. Die Überwachung wird trotzdem fröhliche Urstände feiern, allerdings nicht im Bereich des Medienkonsums. Deswegen ist es wichtig, den Unterschied zwischen Beifall und Gerechtigkeit zu erkennen. Eine Email an die Telekom Austria zu diesem Thema ist ein wichtiger kleiner Schritt zu diesem fairen bezahlbaren und gerechten Entlohnungssystem für künstlerische Leistungen. Siehe Das Zusammenführen der Abrechnungen digitaler Dienste Filesharing wäre also in dem Betrag von 20 Euro inkludiert. Was die Filme betrifft, sind sie mit 5 Euro für einen bis maximal fünf Filme pauschal erhoben, weitere Filmdownloads werden mit 10 Euro zusätzlich abgerechnet. |
Wieder eine neue Einnahmequelle für die achso arme Medienindustrie?
Die haben doch schon längst bewiesen, dass das nur Abzocke sein kann. Bei Rohlingen, Leerkassetten, Brennern, Kopierern, .... werden doch auch schon lange Abgaben bezahlt und dann wird einfach ein Gesetz gemacht das im Prinzip jede Kopie illegal macht (Umgehen eines Kopierschutzes). Wo doch heute auf jeder DVD, VHS-Kassette und vielen neuen Musik-CD's schon ein Kopierschutz drauf ist. Da warte ich nur noch drauf, dass Aufnahmen aus dem Fernsehen auch noch illegal gemacht werden (das kommt garantiert noch, spätestens mit HDTV). Es müsste zumindest das Gesetz so geändert werden, dass das bisherige Recht auf die Privatkopie in jedem Fall besteht (auch beim Umgehen eines eventuell vorhandenen Kopierschutzes). |
Zitat:
|
Es heißt doch immer es ist verboten eine kopie zu erstellen wenn man dazu einen wirksammen Kopierschutz aushebeln muß. Da stellt sich für mich die frage wie wirksam ist ein KS wenn man ihn mit welchen programm auch immer umgehen (wobei oft gehts auch ohne spezielle programme) kann?
Ausserdem sollten sie sich endlich mal eine andere Preispolitik einfallen lassen |
Zitat:
|
Zitat:
Sieben Kopien sind der Stand der Dinge in der gängigen Rechtssprechung. Mehr ist bereits eine Verletzung des Urheberrechts. Der Urheber hat also die Verpflichtung mit dem Kunden zusammenzuarbeiten, sodaß eine Kopie angefertigt werden kann. Das ist im Wesentlichen auch der Grund, warum die Plattenfirmen wieder davon abgehen einen Kopierschutz zu verwenden. Es geht derzeit in die Richtung der Mehrfachabzocke, sodaß für Privatkopien nicht, aber für Abspielvorgänge bzw. für Zeitfristen bezahlt wird, was eindeutig Wucher darstellt, da die Kopie eines Werks dem Kunden im Prinzip inklusive schützender Maßnahmen gegen Abnutzung (Privatkopie) ohne Frist gehört. Auch das Bezahlfernsehen wird sich moderat entwickeln (Preissenkungen), damit möglichst viele Kunden es ansehen können. Entscheidend ist der Widerstand, nicht der simple Boykott, gegen die geübten Praktiken, damit es zur Durchschlagung des gordischen Knotens kommt ohne Schaden an Konsumenten zu bewirken. Darauf wird viel zu wenig Wert gelegt. |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:34 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag