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Finanzamtsfrage
Hab da einen Kollegen der mich heut vollgejammert hat dass er wohl einen ziemlichen sch*** verbrockt hat.
Wie ich das verstanden hab, hat er all seine Ausgaben (er ist Sysadmin) der letzten 2 Jahre der Übersicht halber in ein Excel Sheet geschrieben. So, so weit, so gut. Jetzt hat er kürzlich den Ausgleich für 2004 gemacht und aus irgendeinem mir unverständlichen Grund die falschen Zahlen zusammenrechnen lassen -> Seine Ausgaben sind doppelt so hoch wie die in den letzten Jahren. Ausgleich macht er schon seit 6 Jahren oder so. Nun hat er einen Brief bekommen wo steht "Ersuchen um Ergänzung", der Typ is kurz vorm ausflippen und meint er kommt ins Gefängnis. Bemerkt hat er den Schwachsinn erst nachdem er den Brief bekommen hat. Is das wahr? Kann er dafür wirklich ins Gefängnis? Oder fällt da eine Geldstrafe aus? Ich hab ihn beruhigt und gesagt dass er (soweit ich das beurteilen kann) einfach kein Geld sieht und im schlimmsten Fall die nächsten Jahre auch nix :D Kann das wer bestätigen/bemerken? Gruß Jack |
einsperren, einsperren :D
für steuerbetrüger mach ma schnell platz im häfen und schmeissen ein paar raubmörder, vergewaltiger und drogendealer raus :roflmao: |
keine sorge, er kann das auch im nachhinein korrigieren.
einfach sofort einen brief hinschicken mit der korrigierten steuererklärung oder am besten sofort zum zuständigen finanzbeamten gehen. wichtig ist nur, dass er das sofort macht, wenn er den fehler entdeckt hat lg cin |
einfach den fehler aufklären mit einer kurzen bemerkung folgender art:
"leider wurden die beträge beim manuellen übertragen falsch abgelesen, die richtigen beträge entnehmen sie bitte der folgenden aufstellung ... die belege legee ich wie angefordert in kopie bei" und keine sorgen machen ... es passieren so viele fehler, dass da kein problem draus gemacht wird ... |
Danke, hab ihm den link von dem Thread weiter gegeben. Der ist noch bisschen ungläubig ^^
Thx4Info! |
was meinst du mit "Ersuchen um Ergänzung",
wenns ein bescheid war, kann er natürlich eine berufung einlegen, einfach einen brief aufsetzen, steuernummer natürlich anführen und Berufung begründen, ins gefängnis kommt er aber nicht ;) |
zur info: seit vorigem jahr soll man beim lohnsteuerausgleich keine belege mehr mitschicken (geht bei finanzonline ja auch gar nicht) ...
erst wenn die beträge zu hoch oder unglaubwürdig erscheinen (zb. großer unterschied zu den vorjahren) verlangt das finanzamt die belege ... die belege muss man aber jedenfalls 7 jahre aufbewahren - das finanzamt kann nämlich so lange belege verlangen ;) |
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