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Einziehungermächtigung bei Privatpersonen
geht das überhaupt?
möchte von bekannten mtl. von deren konto abbuchen.da aber die beträge varieren soll es kein dauerauftrag ihrerseits eingerichtet werden. wie greift man überhaupt bei einziehungsaufträgen auf konten zu? können das nur betriebe? thx. |
Hallo Kane Guru,
ich würde dazu mal bei deiner Bank fragen, die können sicher weiterhelfen. |
Zitat:
anleitung zum diebstahl gibz bei der bank? :eek: |
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Wofür soll das sein? Würd mich auch mal interessieren ob das prinzipiell möglich ist, könnte mir vorstellen dass aber haargenau festgelegt wird wofür das ist und warum das variiert.
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handyrechnung. bei unserer firma kann jeder mitARBEITer bis zu 6 handys auf einer rechnung haben,grundgebühr zahlt der provider. wenn ich jetzt von den anderen 5 ,eine eigene gebühr+telefonkosten verlange,möchte ich natürlich am monatsende mein geld sehen. will aber nicht jedesmal alle anschreiben was sie mir überweisen sollen,sondern direkt abbuchen. muss doch gehen als privater. |
Hmm... würde sogar einleuchtend klingen...
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wozu braucht ihr 6 handy's?
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Zitat:
das ist eine mitarbeiteraktion seitens A1. eh klar so kommen sie wieder an kunden. wenn ich jetzt 5 werbe,zahlen die keine grundgebühr,weil ja A1 die zahlt,weiters haben alle die firmentarife (€0,10/min/sms).somit spart sich jeder mind. 30.- |
Imho bekommt man als Privatperson keine Einzugsermächtigung.
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