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XAVER 10.02.2005 12:15

Beschiß am Kunden ?
 
Bei neu gekauften DVD Brenner LG 4163B Firmware A 100 aus Produktion Dez 2004 ( retail)
Firmware ist alt!
Neue Version lt.LG 102 !!!
Bei Update derselben Garantieverlust lt.Auskunft des Händlers(falls es schief geht).
Das heißt trotz Neukauf Funktion die unter Umständen 6 Monate alt ist.
Gibts das nur in der PC Branche ????
:confused:

flomax 10.02.2005 12:47

was soll den recht viel schief gehen beim firmware updaten ? und sonst schickst na einfach zurück und sagst der is kaputt ... mach dadoch ned so sorgen ;)

rev.pragon 10.02.2005 13:14

wie tbi sagt, mach das update einfach. funzt sicher sofern du nicht die falsche Datei hast. und wenns doch ned geht, zurücktragen und sagen es geht eben ned. Basta.

Satan_666 10.02.2005 14:32

Re: Beschiß am Kunden ?
 
Zitat:

Original geschrieben von XAVER
Bei neu gekauften DVD Brenner LG 4163B Firmware A 100 aus Produktion Dez 2004 ( retail)
Firmware ist alt!
Neue Version lt.LG 102 !!!
Bei Update derselben Garantieverlust lt.Auskunft des Händlers(falls es schief geht).
Das heißt trotz Neukauf Funktion die unter Umständen 6 Monate alt ist.
Gibts das nur in der PC Branche ????
:confused:

Das gibt es nicht nur in der PC-Branche. Kauf' Dir beispielsweise eine digitale Spiegelreflexkamera und installiere ein neues Firmware - geht es schief, muss die Kamera auf jeden Fall zum Hersteller. Und diese Reparatur fällt nicht unter den Begriff der Garantie! Und das, obwohl die Datei für das Update von der Homepage des Herstellers runter geladen werden kann.


Du solltest das als Dienst am Kunden verstehen, dass es überhaupt möglich ist, ältere Geräte um neue Funktionen zu erweitern. Du kannst ja auch nicht Deinen Kühlschrank updaten.... :D

hans friedmann 10.02.2005 14:45

Re: Re: Beschiß am Kunden ?
 
Zitat:

Original geschrieben von Satan_666
Du solltest das als Dienst am Kunden verstehen, dass es überhaupt möglich ist, ältere Geräte um neue Funktionen zu erweitern. Du kannst ja auch nicht Deinen Kühlschrank updaten.... :D
massiv hinkender vergleich.
denn ein kühlschrand ist ein stand alone system und kein verbundsystem, desen sinnhaftigkeit + benutzbarkeit erst in kombination mit anderen produkten erfolgt. denke dir beispielsweise der kühlschrank würde wegen buggy software zb nur von 12-16h kühlen, dann müßte der händler ebenfalls nachbessern (sprich reperatur /austausch im zuge der gewährleistung und dies sogar ksotenfrei. hat wenig mit service mehr mit rechtsache zu tun ;)

christian1701 10.02.2005 14:48

Wo ist dein Problem?
Die Firmware wird bei Mainboards zu beginn manchmal im Wochenrhythmus geändert wenn fehler entdeckt werden.
Die Garantie braucht dich auch nicht zu interessieren, da die Gewährleistung auf einwandfreies Funktionieren besteht.
Wenn der Brenner nach den spezifikationen funktioniert, dann brauchts auch nicht updaten.
Wenn nicht dann machs oder trag ihn zurück und verlange einen austausch.

Juro 10.02.2005 15:02

Re: Re: Re: Beschiß am Kunden ?
 
Zitat:

denn ein kühlschrand ist ein stand alone system und kein verbundsystem, desen sinnhaftigkeit + benutzbarkeit erst in kombination mit anderen produkten erfolgt.
Naja, ein Kühlschrank ohne "andere Produkte" zum kühlen wäre auch nicht wirklich sinnvoll :D
Aber ich gebe Dir recht.

XAVER 10.02.2005 15:05

Ich habe mit dem update kein Problem.Ich bin ganz eifach der Ansicht das die Hersteller unausgereifte Produkte (um nicht zu sagen Prototypen)auf den Markt bringen und die Praxistest dem Endkunden überlassen.Unter der Update Möglichkeit kannst dann dein Grät anpassen oder es auch bleiben lassen.
Außerdem muß jeder Käufer Internet haben !!! Und wenn nicht !!!!
Hast halt Pech gehabt.Wer ersetzt Dir als Kunde den Zeit und Fahrtaufwand ,wenn die einzig Möglichkeit der Umtausch ist?

XAVER 10.02.2005 15:10

Hast halt Pech gehabt.Wer ersetzt Dir als Kunde den Zeit und Fahrtaufwand ,wenn die einzig Möglichkeit der Umtausch ist?
Nachtrag !!!!!
Hat es nicht einmal ein Sprichwort gegeben " DER KUNDE IST KÖNIG "
Heute wird der Kunde eher zum Bittsteller erzogen.

Satan_666 10.02.2005 15:24

Zitat:

Original geschrieben von XAVER
Hast halt Pech gehabt.Wer ersetzt Dir als Kunde den Zeit und Fahrtaufwand ,wenn die einzig Möglichkeit der Umtausch ist?
Nachtrag !!!!!
Hat es nicht einmal ein Sprichwort gegeben " DER KUNDE IST KÖNIG "
Heute wird der Kunde eher zum Bittsteller erzogen.

Christian1701 hat es treffend formuliert: wenn das Teil funktioniert, dann hast Du keinen Grund, ein Update aufzuspielen. Wenn Du trotzdem ein Update aufspielst, nur weil Du zusätzliche Funktionen nuten willst, dann erfolgt das Update auf eigene Gefahr. Und erst recht, wenn Du darauf hingewiesen wirst. Zumindest wäre das die geltende Rechtslage.

Und mein Vergleich mit dem Kühlschrank ist so hinkend nicht. Man bedenke - neuere Geräte haben immer bessere Funktionen. Das könnte im Falle des Kühlschrankes beispielsweise die Abtau-Automatik betreffen. Oder bei einer Waschmaschine/einem Geschirrspüler könnte man neue Waschprogramme einspielen. Oder ein Fernseher oder Video-/DVD-Recorder könnte auf eine einfachere/bessere Menüstruktur umprogrammiert werden. Möglichkeiten gäbe es genügend, wo es Sinn macht, auch ein Firmware aufzuspielen. Nur vielfach geht es dort einfach nicht, weil eben nicht vorgesehen.

Darum sehe ich das als Feature, welches ich auf eigene Gefahr nutzen - oder es bleiben lassen kann.


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