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Frechheit der Polizei !!!!
:mad2: Das verstehe ich nicht ganz.
Mein Sohn fuhr mit dem Auto seines Freundes. Das Auto hatte Kennzeichen, der Zulassungsschein war vorhanden und eine gültige 57a Plakette. Bei einer Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Versicherung nichr bezahlt ist. Die Kennzeichen und der Zulassungsschein wurden eingezogen.Finde ich voll richtig. Aber jetzt kommt es!!!!! Mein Sohn bekam eine Strafverfügung. Sie haben am 16.11.2004, um 21.15 Uhr in ........, Richtung Hammerstraße den PKW der Marke Nissan 100Nx, (Kennzeichen: ..-587.. -Datum der Aufhebung: 29.10.2004) gelenkt, obwohl dieses Kraftfahrzeug a) nicht zum Verkehr zugelassen war und auch keine behördlich bewilligte Probe-oder Überstellungsfahrt durchgeführt wurde und b) die vorgeschriebene Kraftfahrzeug- Haftpflichversicherung nicht bestand. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften nach dem KFG 1967 verletzt. a) § 36 lit.KFG 1967 b) § 36 lit.KFG 1967 Strafe gesamt 200€ oder 100 Stunden Haft. Was ich nicht verstehe, das Auto hatte Kennzeichen und alles sonst in Ordnung. Bei Nachfrage auf der Polizei sagte die Dame:" Wenn sie mit einem fremden Auto fahren mussen sie sich vergewissern das die Versicherung bezahlt ist". Nau voll toll, jetzt müssen wir nach dem nach auch noch den Erlagschein von der Versicherung mitnehmen damit ein anderer mit meinem Auto ohne Problem zu bekommen fahren darf.:mad: Habe das ganze jetzt mal meinem Rechtsschutz übergeben, werde sehen was dabei rauskommt. So, jetzt ist mir leichter. |
€ 2.- / h
:roflmao: wie erklären die das? frag mal :D |
Re: Frechheit der Polizei !!!!
Zitat:
wenn das auto kennzeichen hat, kannst du davon ausgehen, das alles passt. ansonsten hätten ja die behörden geschlampt, was ja nie vorkommt. |
Genau das ist der Punkt den ich nicht verstehe.
Haben das auch gesagt, antwort darauf: So steht es im Gesetz da kan man nichts machen, sie müssen bezahlen. |
beim behördenjuristen vorsprechen.
ansonsten uvs wenn keine haftpflichtvers. besteht, bekommt die behörde den auftrag zum einzug der kennzeichen. |
wer sagt das ich das kennzeichen ebgeben muß weenn ich es abmelde....
kann ja auch sagen , das sie mir gestohlen wurden... abmelden und mit kennzeichen weiterfahren... wenn ich dann das auto einen freund borge ist er selber schuld wenn was nicht passt... da bleibst über.....no chance |
Kontrollierst du jedesmal ob dein Freund die Versicherung bezahlt hat, wenn du dir sein Auto borgst?
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Zitat:
anders darf ich doch gar nicht denken :rolleyes: |
auto abmelden hat mit behörde nix zu tun...
wenn die versicherung schlammpt(schon mal einen freund passiert) dann kann es auch vorkommen das man das auto in guten glauben anmedlet kennzeichen bekommt und trotzdem nicht versichert ist, weil der versicherungsmaxl zu blöd war den akt weiterzuleiten... pech gehabt... |
Re: Frechheit der Polizei !!!!
Zitat:
stand das kennzeichen auf einer blacklist? :D aber verzwickte situation. halt uns auf alle fälle am laufenden was weiter dabei rauskommt. |
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