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Das Zusammenführen der Abrechnungen digitaler Dienste
IT-Verband fordert Systemwechsel bei Rundfunkgebühren
Da dem Preisvortrieb durch und mit Multimediainhalten ein Riegel vorgeschoben werden soll, IST DAS ZUSAMMENFÜHREN der einzelnen digitalen Dienste wie digitaler Rundfunk, Ausstrahlungen im Internet über digitale Streams für den Computerbereich und Filesharing überwiegend DURCH eine kombinierte pauschale Gebühr respektive durch das Abführen einer Rohlingsabgabe und - speziell für Filme, nach einem Erstkontingent von einem bis fünf Filmen - durch eine Zusatzpauschale für mehr als fünf Filme DURCHFÜHRBAR. Alles andere führt zu Kostenexplosionen, Wildwuchs, Rechteabschneiderei, Geschäftemacherei, Handel und Wucher. Pauschalgebühr für den Internetanschluß 35 Euro, den Rundfunk 20 Euro, die ersten fünf Filme 5 Euro. Es gibt weiters die Rohlingsabgabe auf Kassetten, CDs und weitere Typen von Video- bzw. Datenleermedien. Zuletzt gibt es die Zusatzpauschale auf Filme über das Internet 10 Euro. |
und es bleibt nur bei Abzocke pur
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