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eAnic 19.01.2005 18:33

Peluga Service?
 
Hallo,

folgendes: Da mir heute (nach Ablauf der 1jährigen Garantiezeit) mein LG 4081B eingegangen ist, wollte ich mir von der Peluga HP ein RMA Formular runterladen.

Nur scheinbar haben die überhaupt keinen Support Punkt vorgesehen.

Weiß jem. Rat? Ich will dort ned anrufen.

Groovy 19.01.2005 19:27

Also wenn die Garantie nach einem Jahr abgelaufen ist, hast du dann logischerweise keine Garantie mehr :rolleyes:

eAnic 19.01.2005 19:28

Garantie nicht, aber Gewährleistung? :rolleyes:

FendiMan 19.01.2005 19:29

Aber Gewährleistung.

Groovy 19.01.2005 19:30

Was bringt dir die Gewaehrleistung, wenn die Garantie abgelaufen ist? :D
Der Haendler will doch sicher keinen defekten Brenner behalten.

pc.net 19.01.2005 19:30

viel spaß beim versuch zu beweisen, dass das gerät schon beim verkauf defekt war ;) ...

eAnic 19.01.2005 19:38

Wieso bitte soll ich beweisen, daß das Gerät zu beginn defekt war, wenn dem so nicht ist?
Fakt ist: ich habe 2 Jahre Gewährleistung und das Laufwerk ist nach 1 Jahr (und 5 Tagen defekt). Und nun machee ich nur von meinem Austauschrecht gebrauch.

Lucky333 19.01.2005 19:39

wobei aber DU jetzt BEWEISEN musst das der fehler schon bestanden hat als du das gerät gekauft hast. das ist jetzt so, bedanke dich bei der EU, die idioten haben das gesetz geändert auf 2 jahre gewährleistung, aber auch darauf das nach 6 monaten die beweislast beim kunden liegt und nicht mehr beim hersteller.

ich kann aus erfahrung sprechen das der support zum sche... ist, mein d-link 604 ist kurz vor garantie ende eingegangen und wäre auch getauscht worden, wenn in wien jemals wieder einer lagernd gewesen wäre, ich habe 1 monat gewartet bis ich dann auf einen netgear umgestiegen bin. die schicken intern keine ware hin und her, obwohl in graz etliche lagernd gewesen wären.

1stz 19.01.2005 20:39

Neues Gewährleistungsrecht ab 1.Jänner 2002:
Mehr Rechte für Konsumenten

Für ab 1. Jänner 2002 gekaufte Waren oder Dienstleistungen ist das neue EU-Gewährleistungsrecht in Österreich in Kraft getreten. Die Rechte der Konsumenten werden dadurch erheblich verbessert:

Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen, z.B. für Elektrogeräte oder Autos, beträgt nun zwei Jahre ab Übergabe, bisher waren es nur sechs Monate. Bei unbeweglichen Sachen, z.B. für ein Haus oder eine Zentralheizung, bleibt es bei der dreijährigen Frist.

Bis zu sechs Monate nach dem Kauf oder der Leistung muß jetzt nicht mehr der Käufer, sondern der Verkäufer beweisen, dass er bezüglich vereinbarter, behaupteter oder üblicherweise vorausgesetzter Qualität im Recht ist. Danach liegt die Beweislast wie bisher beim Käufer.

Dabei spielt jetzt auch eine Rolle, was der Konsument aufgrund von Werbung, Prospekten, Handbüchern oder sonstigen Informationen des Herstellers, des Importeurs oder des Verkäufers von einem Produkt oder einer Leistung erwarten durfte.

Nur beim Kauf gebrauchter beweglicher Sachen darf der Verkäufer eine kürzere Gewährleistungsfrist vereinbaren, jedoch nicht kürzer als ein Jahr.

Im Rahmen der Angemessenheit kann sich der Kunde auch aussuchen, ob der Mangel durch eine Preisminderung, eine Reparatur oder einen Austausch behoben werden soll.

Klargestellt wurde auch, dass die Mängelbehebung kostenlos zu erfolgen hat, also einschließlich der Arbeits-, Versand-, Weg- und Materialkosten.

"Gewährleistung" und "Garantie"

Während die Gewährleistung durch das neue Gewährleistungsrecht gesetzlich geregelt ist, handelt es sich bei der so genannten "Garantie" um eine darüber hinaus gehende, freiwillige Zusicherung des Herstellers oder Verkäufers. Die zugesicherten Garantieleistungen dürfen jedoch nicht schlechter sein, als die gesetzlich geregelte Gewährleistung.

xcfk9 19.01.2005 20:42

geh hin zum peluga, meiner erfahrung nach sind die sehr kulant (haben mir schon sachen ohne rechnung umgetauscht)


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