![]() |
preistreiberei, was nun?
aus gegebenem anlass frag ich mal so dezent:
was tun im falle eines solchen vergehens? "Früher untersagte ein Gesetz gegen Preistreiberei stark überhöhte Preise. Aber auch dieses Gesetz wurde 1992 abgeschaft..." stimmt das? |
falls du keinen nachlaß bekommst, weißt du eh, was du zu tun hast.
sonst frag den maXTC:D |
der nachlass müsste aber gewaltig sein, bei 300:22 :eek:
|
gibts da auch detaills?
|
Zitat:
Achten Sie bei Ihrem Einkauf, dass der Preis der Ware angeschrieben ist, und vergleichen Sie. Da es kein gesetzliches Instrument gegen Preistreiberei gibt, ist das die einzige Möglichkeit, eine Überzahlung zu vermeiden. :( details: fahrzeugkomplettreinigung angeschrieben mit 128.-, berechnet 300.-, kein auftrag dazu, ortsübliches angebot 22.- :rolleyes: |
du weißt, was du zu tun hast:mad:
:D |
nö, sonst würd ich nicht fragen :eek:
|
ähm aber da gibts ein preisauszeichnungsgesetz.... oder nicht?
|
Zitat:
wie siehts da mit subfirmen aus? sind die drann gebunden? :confused: |
*verklickt*
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:05 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag