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Rechtliche Frage (Garantie, Gewährleistung bei Drucker)
Hallo zusammen
Ich habe eine Problem mit meinem Farblaserdrucker MINOLTA magiccolor 2300W! Nachdem er das Papier eingezogen hat, krach zischt es im Gerät, als ob irgendetwas scheuern würde. Ich habe den Minolta Support angerufen und ihnen den Fehler beschrieben. Irgendetwas mit der Trommel ist es, sagte mir der Mann am Telefon und er schicke mir einen Servicetechniker vorbei! Gut dachte ich mir und beendete das Telefonat. 5 Minuten später wurde ich von diesem Supportmitarbeiter angerufen und gefragt, ob ich die ORIGINALRECHNUNG der Farbtonerkartuschen ihnen faxen kann. (Habe ich natürlich nicht mehr!) Da wurde ich sogleich mit einem schroffen Ton aufgeklärt, dass meine Gewährleistung von dem Farblasergerät erlischt, wenn ich NICHT original Minoltatonerkartuschen verwende. So meine Frage an euch: Stimmt es, dass mir die Garantie und die Gewährleistung von meinem Gerät erlischt, wenn ich NICHT den original Herstellertoner verwende? Auch wenn der Toner NICHT Schuld am Versagen meines Gerätes ist? Kann die Firma (minolta) mir verweigern, dass Gerät zu reparieren? Bitte klärt mich rechtlich auf! Wohin kann ich mich mit den Problem wenden? (konsumentenschutz - Internet? E-Mail? Tel?) Bitte helft mir! DANKE Lg Harald P. (Ps.: Der Drucker wurde 27. Februar dieses Jahres bei Niedermeyer gekauft!) |
Hi!
Grundsätzliche Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung: Garantie: wird vom Hersteller nach SEINEN Konditionen vergeben. In der Regel garantiert der Hersteller, dass binnen einer gewissen Frist ab Übergabe kein Fehler auftritt. Da die Garantie eine freiwillige vertragliche Nebenleistung ist, kann der Hersteller diese auch beliebig gestalten (etwa davon abhängig machen, dass nur bestimmte Toner eingesetzt werden) Davon streng zu unterscheiden ist die Gewährleistung: Diese besteht gegenüber dem Verkäufer des Gerätes (in diesem Fall Niedermayer). Der Verkäufer haftet (unabhängig von seinem Verschulden!!!)dafür, dass m Zeitpunkt der Übergabe die Sache fehelrlos ist. Seit etwa eineinhalb Jahren wird gesetzlich vermutet, dass ein Fehler, der innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe aufgetreten ist, bereits bei der Übergabe vorhanden war. Da du das Gerät aber am 27. Februar 2004 erworben hast, ist diese gesetzliche Vermutungsfrist am 27. August 2004 abgelaufen. Dennoch gilt immer noch die allgemeine 3 jährige Gewährleistungsfrist. Nun musst aber DU(!!!!!) beweisen, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Soviel zur Ausgangslage. Eine Rechnung brauchst aber als Nachweis für den Kauf in jedem Fall!!!! Versuche daher folgendes: 1) Setze dich mit der Niedermayer Filiale in Verbindung. Wenn du noch das genaue Kaufdatum weisst, dann drucken die dir vielleicht die Rechnung nochmals auf Kulanz aus. An diesem Tag werden sicher nicht hunderte Drucker verkauft worden sein. Vielleicht übernimmt auch der Niedermayer als Kulanz die Reperatur im Rahmen der Gewährleistung. 2) Ohne Rechnung hast du bei Minolta keine Chance. Solltest du die Rechnung erhalten und der Niedermayer stellt sich auf stur (siehe Beweislast), dann wende dich an den Minoltasupport mit der Rechnung und erwähne nicht, welchen Toner du hattest. :D Als Moral von der Geschicht: IMMER alle Rechnungen aufheben! :lol: |
@ Mynok
Danke für die Antwort!
Die Rechnung von dem Gerät habe ich!!!! Nur eben NICHT von den Austauschkartuschen!!!! Lg Harry |
Ups, da hab ich zu schnell geschossen, ich habe überlesen, dass du die Rechnung der Tonerkartuschen nicht mehr hast.
Dass die garantieleistung von der Vorlage einer Rechnung von Gebrauchsmaterial abhängig gemacht wird kann ich mir nicht vorstellen. Allenfalls dass anderes Material eingesetzt wurde. Lies mal in den Garantiebedinungen nach. |
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