Ebay-Rechtsstreit - Urteil?
hab vor einer zeit mal gehört, dass jemand ebay bezüglich konsumentenschutz verklagt hat. und zwar ging es darum, dass ein händler, der bei ebay was verkauft laut ebay-definition/agbs nicht an das kschg gebunden ist (also rückgaberecht und va. rücktrittsrecht vom verkauf): online-händler konnten als mit ebay das konsumentenschutzgesetz umgehen.
nun hat das in deutschland wer geklagt. weiss wer obs dazu schon ein urteil gibt? ich find leider nichts und würd mich grad interessieren.
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